Gefäßchirurgen

Glossar der Gefäßmedizin

Das Glossar erklärt in einfachen Worten die Fachbegriffe, die Ihnen beim Gefäßchirurgen, im Arztbrief oder bei der Krankenkasse begegnen. Jede Erklärung beginnt mit ein bis zwei Sätzen und nennt danach ihre Quelle.

39 Begriffe

Krampfadern (Varizen)

Krampfadern (medizinisch Varizen) sind dauerhaft erweiterte, geschlängelte Venen dicht unter der Haut, meist an den Beinen. Eine wichtige Ursache ist eine erbliche Bindegewebsschwäche. Langes Stehen, Schwangerschaft, Übergewicht und Bewegungsmangel begünstigen sie.

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Besenreiser

Besenreiser sind sehr feine, netzartige Äderchen in der Haut, die bläulich oder rötlich durchschimmern. Sie sind dünner als drei Millimeter und sitzen meist an Ober- oder Unterschenkeln. Für sich genommen gelten sie zunächst als rein optischer Befund.

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CEAP-Klassifikation

Die CEAP-Einteilung ordnet Venenleiden in Stufen von C0 (nichts Sichtbares) bis C6 (offenes Bein). Ärztinnen und Ärzte nutzen sie, um den Befund an den Beinen einheitlich zu beschreiben.

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Chronische Veneninsuffizienz (CVI)

Bei einer chronischen Veneninsuffizienz (CVI) fließt das Blut aus den Beinen nicht mehr richtig zum Herzen zurück und staut sich. Meist stecken Krampfadern oder eine frühere Thrombose in einer tiefen Beinvene dahinter. Typisch sind Schwellungen, ein Schweregefühl und mit der Zeit Veränderungen der Haut.

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Ulcus cruris venosum (offenes Bein)

Ein offenes Bein (medizinisch Ulcus cruris venosum) ist eine Wunde am Unterschenkel, die schlecht heilt und oft lange besteht. Sie entsteht, wenn der Druck in den Beinvenen über Jahre erhöht war, meist bei einer fortgeschrittenen chronischen Veneninsuffizienz.

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Crossektomie und Stripping

Crossektomie und Stripping ist eine Operation, bei der die kranke große Beinvene an der Leiste oder in der Kniekehle abgetrennt und mit einer Sonde aus dem Bein gezogen wird. Das Verfahren ist seit Jahrzehnten etabliert, und die gesetzliche Krankenkasse zahlt es als Regelleistung.

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Endovenöse Radiofrequenzablation

Bei der endovenösen Radiofrequenzablation schiebt die Ärztin einen dünnen Katheter durch einen Einstich in die kranke Vene. Der Katheter verschließt die Vene von innen mit Hitze. Einen offenen Schnitt wie beim Stripping braucht es nicht.

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Endovenöse Lasertherapie

Bei der endovenösen Lasertherapie schiebt die Ärztin eine dünne Laserfaser über einen Katheter in die kranke Vene. Der Laser verschließt die Vene von innen mit Hitze. Die Krankenkasse zahlt diese Behandlung grundsätzlich nicht, es sei denn, sie übernimmt die Kosten freiwillig.

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Schaumsklerosierung

Bei der Schaumsklerosierung spritzt die Ärztin ein aufgeschäumtes Verödungsmittel in die kranke Vene. Der Schaum verklebt die Venenwand von innen. Dafür braucht es weder einen Schnitt noch einen Katheter.

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Tumeszenz-Lokalanästhesie bei Venenverfahren

Die Tumeszenz-Lokalanästhesie ist eine örtliche Betäubung, bei der die Ärztin eine stark verdünnte Betäubungslösung rund um die Vene spritzt. Sie wird bei der Radiofrequenz- und der Lasertherapie eingesetzt und kann eine Vollnarkose ersetzen.

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Tragedauer und Pflege von Kompressionsstrümpfen

Medizinische Kompressionsstrümpfe drücken von unten nach oben schwächer auf das Bein. So unterstützen sie den Rückfluss des Bluts zum Herzen. Wie viele Stunden am Tag und wie lange Sie die Strümpfe tragen, legt Ihre Praxis nach Diagnose und Befund fest.

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Schaufensterkrankheit (PAVK)

Bei der Schaufensterkrankheit, medizinisch periphere arterielle Verschlusskrankheit (PAVK), sind die Arterien in den Beinen verengt oder verschlossen. Ursache ist meist eine Arterienverkalkung, die langsam fortschreitet. Rauchen, Diabetes, Bluthochdruck und erhöhte Blutfette fördern sie.

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Karotisstenose

Eine Karotisstenose ist eine Verengung der Halsschlagader, die das Gehirn mit Blut versorgt. Meist ist eine Arterienverkalkung die Ursache. Von der Engstelle können sich Ablagerungen lösen und einen Schlaganfall auslösen.

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Tiefe Venenthrombose (TVT)

Bei einer tiefen Venenthrombose (TVT) verstopft ein Blutgerinnsel eine oder mehrere tiefe Venen, meist im Bein oder im Becken, teilweise oder ganz. Mögliche Anzeichen sind Schwellung, Schmerz und ein Spannungsgefühl im Bein. Kleine Thrombosen bleiben oft unbemerkt.

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Reisethrombose

Eine Reisethrombose ist eine tiefe Venenthrombose, also ein Blutgerinnsel in einer tiefen Beinvene. Sie entsteht nach langem, bewegungsarmem Sitzen auf einer Reise, zum Beispiel im Flugzeug, in der Bahn oder im Bus. Für die meisten Reisenden ist das Risiko gering, es steigt aber, wenn Sie schon einmal eine Thrombose hatten oder an Krebs erkrankt sind.

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Lungenembolie

Bei einer Lungenembolie verstopft ein Blutgerinnsel ein Gefäß in der Lunge. Meist stammt das Gerinnsel aus einer tiefen Beinvenenthrombose und wurde mit dem Blut in die Lunge getragen. Mögliche Anzeichen sind plötzliche Atemnot, Brustschmerzen und Herzrasen.

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Phlebologie

Phlebologie ist die Venenheilkunde, also die Lehre von den Venen und ihren Erkrankungen, von Besenreisern über Krampfadern bis zu tiefen Venenthrombosen und deren Folgen. Sie ist kein eigener Facharzttitel, sondern eine Zusatzbezeichnung. Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachgebiete können sie nach einer zusätzlichen Weiterbildung führen, etwa aus der Gefäßchirurgie, der Hautheilkunde oder der Inneren Medizin.

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Angiologie

Die Angiologie ist die Gefäßmedizin innerhalb der Inneren Medizin. Sie befasst sich mit Erkrankungen der Arterien, Venen und Lymphgefäße, von der Schaufensterkrankheit über Krampfadern bis zu Thrombosen. Der volle Titel lautet Fachärztin oder Facharzt für Innere Medizin und Angiologie.

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Facharzt/Fachärztin für Gefäßchirurgie

Facharzt oder Fachärztin für Gefäßchirurgie ist ein geschützter Titel. Er setzt eine sechsjährige Weiterbildung voraus: zwei Jahre allgemeine Chirurgie (Common Trunk) und vier Jahre Gefäßchirurgie an einer anerkannten Weiterbildungsstätte.

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Zusatzbezeichnung Phlebologie

Die Zusatzbezeichnung Phlebologie ist eine Zusatzqualifikation in Venenmedizin für Ärztinnen und Ärzte, die schon Fachärzte sind. Sie brauchen dafür eine eineinhalbjährige zusätzliche Weiterbildung an einer dazu ermächtigten Stelle. Meist kommen die Ärzte aus der Gefäßchirurgie, der Hautheilkunde, der Inneren Medizin und Angiologie oder der Allgemeinmedizin.

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Besondere Versorgung (Kassenvertrag mit Praxen)

Besondere Versorgung heißt: Eine Krankenkasse schließt einen eigenen Vertrag mit einzelnen Praxen, Kliniken oder Ärztenetzen, außerhalb der normalen Kassenversorgung. Bei Katheterverfahren gegen Krampfadern wie Radiofrequenz- und Lasertherapie ist das oft der einzige Weg, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt.

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IGeL bei Krampfadern

Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, sind Behandlungen, die Sie selbst bezahlen, weil Ihre Kasse sie nicht übernimmt. Bei Krampfadern gehören dazu zum Beispiel Laser oder Radiowellen ohne Vertrag Ihrer Kasse mit der Praxis oder die Verödung der großen Beinvenen. Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes, des Gutachterdienstes der Krankenkassen, bewertet einzelne dieser Leistungen unabhängig.

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EBM-Position 30501 (Verödung)

Die Nummer 30501 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), dem Preisverzeichnis der Kassenärzte, steht für die Verödung von Krampfadern als Kassenleistung. Nach Auskunft der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gilt sie aber nicht für die Schaumverödung der großen Beinvenen mit Ultraschall. Fragen Sie deshalb vor der Behandlung nach den Kosten.

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Duplexsonographie

Die Duplexsonographie ist eine Ultraschalluntersuchung der Venen und Arterien. Sie zeigt das Bild der Gefäße und in Farbe, in welche Richtung das Blut fließt. Sie gilt als Standarduntersuchung, tut nicht weh und kommt ohne Röntgenstrahlen aus.

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Vena saphena magna und parva (Stammvenen)

Die Vena saphena magna und die Vena saphena parva sind die beiden großen Venen dicht unter der Haut des Beins. Ärztinnen und Ärzte nennen sie Stammvenen.

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Genehmigungsfiktion (Antrag gilt als genehmigt)

Die Genehmigungsfiktion ist eine Regel für Anträge bei der Krankenkasse. Entscheidet die Kasse nicht rechtzeitig und nennt sie keinen ausreichenden Grund für die Verzögerung, gilt Ihr Antrag als genehmigt. Die Frist beträgt drei Wochen, bei einem Gutachten des Medizinischen Dienstes (dem Gutachterdienst der Krankenkassen) fünf Wochen.

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Aufklärungspflicht (Aufklärung vor dem Eingriff)

Vor einem Eingriff muss Ihre Ärztin Sie rechtzeitig, mündlich und verständlich aufklären. Sie erklärt Art und Umfang des Eingriffs, Risiken und Erfolgsaussichten. Gibt es mehrere übliche Verfahren mit deutlich unterschiedlichen Belastungen oder Risiken, muss sie auch diese Alternativen nennen.

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Behandlungsfehler

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine Ärztin oder ein Arzt etwas tut oder unterlässt, das nicht dem medizinischen Standard zur Zeit der Behandlung entspricht. So sieht es der Bundesgerichtshof. Eine Komplikation, die auch bei sorgfältiger Behandlung auftreten kann, ist für sich genommen kein Fehler.

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Anschlussrehabilitation (AHB)

Die Anschlussrehabilitation (AHB) ist eine medizinische Reha, die sich direkt an eine Behandlung im Krankenhaus anschließt. Direkt heißt: Die Reha beginnt innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung.

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Elektronische Krankschreibung (eAU)

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist die Krankschreibung, die Ihre Arztpraxis elektronisch an Ihre Krankenkasse schickt. Ihr Arbeitgeber ruft die Meldung bei der Kasse ab.

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Kontextfaktoren (Krankenhaus statt ambulant)

Kontextfaktoren sind allgemeine Gründe, bei denen ein Eingriff, der sonst ambulant möglich wäre, mit Übernachtung im Krankenhaus erbracht werden darf. Es genügt ein einziger dieser Gründe. Die Liste steht im AOP-Vertrag, dem Vertrag über ambulantes Operieren zwischen Krankenkassen, Krankenhäusern und Kassenärzten.

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Implantationsausweis

Der Implantationsausweis ist ein Ausweis über ein Implantat, das in Ihrem Körper steckt, zum Beispiel einen Stent. Der Hersteller legt ihn dem Produkt bei, und die Klinik oder Praxis händigt ihn Ihnen mit Ihren Angaben aus. Er ist in der EU-Medizinprodukteverordnung vorgeschrieben.

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Belastungsgrenze für Zuzahlungen

Die Belastungsgrenze deckelt Ihre Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. In einem Kalenderjahr zahlen Sie höchstens 2 Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt zu, bei schwerwiegend chronisch Kranken in Dauerbehandlung höchstens 1 Prozent. Ist die Grenze erreicht, stellt Ihre Krankenkasse eine Befreiung für den Rest des Jahres aus.

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Analogbewertung (Analogziffer auf der Arztrechnung)

Eine Analogbewertung liegt vor, wenn eine ärztliche Leistung im Preisverzeichnis für Privatrechnungen, der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), nicht vorkommt und deshalb nach einer anderen, gleichwertigen Leistung berechnet wird. Für die Radiofrequenzablation der großen Beinvene empfiehlt die Bundesärztekammer, der Zusammenschluss der Ärztekammern, die Nummern 2883 und 2881 analog.

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Rehabilitationssport und Gefäßsport

Rehabilitationssport ist ärztlich verordnetes Training in Gruppen unter Anleitung, das die Krankenkasse bezahlt. Gefäßsport ist Rehabilitationssport für Menschen mit Schaufensterkrankheit (PAVK). Ihre Praxis verordnet ihn mit dem Formular Muster 56.

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