Gefäßchirurgen

Glossar

Besondere Versorgung (Kassenvertrag mit Praxen)

Besondere Versorgung heißt: Eine Krankenkasse schließt einen eigenen Vertrag mit einzelnen Praxen, Kliniken oder Ärztenetzen, außerhalb der normalen Kassenversorgung. Bei Katheterverfahren gegen Krampfadern wie Radiofrequenz- und Lasertherapie ist das oft der einzige Weg, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt.

Begriff
Besondere Versorgung (Kassenvertrag mit Praxen)
Stand
11. September 2026

Was dahinter steckt

Diese Verträge werden freiwillig zwischen einzelnen Kassen und einzelnen Praxen geschlossen. Deshalb gibt es keine bundesweit einheitliche Regel: Eine Praxis kann mit einer Kasse einen Vertrag haben und mit einer anderen nicht. Fragen Sie im Einzelfall bei Ihrer eigenen Kasse nach.

Ohne einen solchen Vertrag bleibt ein Katheterverfahren eine Leistung, die Sie selbst bezahlen. Das Stripping ist davon nicht betroffen, weil es unabhängig von solchen Verträgen zur normalen Kassenleistung zählt.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, § 140a: Besondere Versorgung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

Sprachmodelle (KI) haben bei diesem Portal mitgearbeitet. Sie haben die wiederkehrenden Sätze zu den Praxen formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder zu den Ratgebern erzeugt. Namen, Adressen und Fachrichtungen der Praxen verarbeitet ein festes Programm, eine KI erzeugt sie nicht.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 11. September 2026.