Glossar
Kontextfaktoren (Krankenhaus statt ambulant)
Kontextfaktoren sind allgemeine Gründe, bei denen ein Eingriff, der sonst ambulant möglich wäre, mit Übernachtung im Krankenhaus erbracht werden darf. Es genügt ein einziger dieser Gründe. Die Liste steht im AOP-Vertrag, dem Vertrag über ambulantes Operieren zwischen Krankenkassen, Krankenhäusern und Kassenärzten.
- Begriff
- Kontextfaktoren (Krankenhaus statt ambulant)
- Stand
- 21. September 2026
Was dahinter steckt
Zu den Kontextfaktoren gehören bestimmte Begleiterkrankungen und Zusatzeingriffe, schwere Einschränkungen der Beweglichkeit oder der geistigen Leistungsfähigkeit, Pflegegrad 4 oder 5 und eine Beatmung. Die aktuelle Liste gilt seit dem 1. Januar 2026.
Liegt kein solcher Grund vor, kann das Krankenhaus medizinische oder soziale Gründe im Einzelfall darlegen, etwa wenn die Versorgung zu Hause nicht gesichert ist und der Behandlungserfolg dadurch gefährdet wäre. Umgekehrt darf ein Eingriff auch bei einem Kontextfaktor ambulant erfolgen, wenn das medizinisch vertretbar ist.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Vertrag nach § 115b Absatz 1 SGB V (AOP-Vertrag) vom 17. Dezember 2025, § 8, GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Kassenärztliche Bundesvereinigung,
- Anlage 2 zum AOP-Vertrag, Allgemeine Tatbestände (Kontextfaktoren), Fassung 2026, GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft,
Einsatz von Sprachmodellen
Sprachmodelle (KI) haben bei diesem Portal mitgearbeitet. Sie haben die wiederkehrenden Sätze zu den Praxen formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder zu den Ratgebern erzeugt. Namen, Adressen und Fachrichtungen der Praxen verarbeitet ein festes Programm, eine KI erzeugt sie nicht.
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Stand dieser Angaben: 21. September 2026.