Glossar
Anschlussrehabilitation (AHB)
Die Anschlussrehabilitation (AHB) ist eine medizinische Reha, die sich direkt an eine Behandlung im Krankenhaus anschließt. Direkt heißt: Die Reha beginnt innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung.
- Begriff
- Anschlussrehabilitation (AHB)
- Stand
- 21. September 2026
Was dahinter steckt
Den Antrag stellt in der Regel der Sozialdienst des Krankenhauses. Wer zahlt, hängt von Ihrer Situation ab: Bei Berufstätigen ist es meist die Deutsche Rentenversicherung, bei Altersrentnern die Krankenkasse. Für welche Diagnosen eine AHB infrage kommt, legt ein Katalog der Rentenversicherung fest. Erkrankungen der Gefäße gehören dazu.
Erwachsene ab 18 Jahren zahlen bis zum 31. Dezember 2026 10 Euro pro Tag zu, ab dem 1. Januar 2027 sind es 15 Euro. Bei der Rentenversicherung gilt die Zuzahlung für höchstens 14 Tage, bei der Krankenkasse für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, § 40 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
- Indikationskatalog für die Anschlussrehabilitation (AHB), Stand 09/2024, Deutsche Rentenversicherung Bund,
Einsatz von Sprachmodellen
Sprachmodelle (KI) haben bei diesem Portal mitgearbeitet. Sie haben die wiederkehrenden Sätze zu den Praxen formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder zu den Ratgebern erzeugt. Namen, Adressen und Fachrichtungen der Praxen verarbeitet ein festes Programm, eine KI erzeugt sie nicht.
Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 21. September 2026.