Glossar
Elektronische Krankschreibung (eAU)
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist die Krankschreibung, die Ihre Arztpraxis elektronisch an Ihre Krankenkasse schickt. Ihr Arbeitgeber ruft die Meldung bei der Kasse ab.
- Begriff
- Elektronische Krankschreibung (eAU)
- Stand
- 21. September 2026
Was dahinter steckt
Gesetzlich Versicherte müssen die Bescheinigung nicht mehr beim Arbeitgeber abgeben. Sie müssen ihm aber sofort mitteilen, dass Sie arbeitsunfähig sind und wie lange es voraussichtlich dauert. Dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage, lassen Sie sich spätestens an dem Arbeitstag ärztlich krankschreiben, der auf den dritten Krankheitstag folgt.
Auf Papier bleibt die Krankschreibung bei Ärzten ohne Kassenzulassung und bei geringfügiger Beschäftigung in Privathaushalten. Die Praxis soll die voraussichtliche Dauer in der Regel für höchstens zwei Wochen im Voraus bescheinigen. Ist es wegen der Erkrankung sachgerecht, sind bis zu einem Monat möglich.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Entgeltfortzahlungsgesetz, § 5 Anzeige- und Nachweispflichten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
- SGB IV § 109 Meldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten an den Arbeitgeber, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
- Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, zuletzt geändert am 7. Dezember 2023, § 5, Gemeinsamer Bundesausschuss,
Einsatz von Sprachmodellen
Sprachmodelle (KI) haben bei diesem Portal mitgearbeitet. Sie haben die wiederkehrenden Sätze zu den Praxen formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder zu den Ratgebern erzeugt. Namen, Adressen und Fachrichtungen der Praxen verarbeitet ein festes Programm, eine KI erzeugt sie nicht.
Korrekturweg
Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 21. September 2026.