Gefäßchirurgen

Glossar

Genehmigungsfiktion (Antrag gilt als genehmigt)

Die Genehmigungsfiktion ist eine Regel für Anträge bei der Krankenkasse. Entscheidet die Kasse nicht rechtzeitig und nennt sie keinen ausreichenden Grund für die Verzögerung, gilt Ihr Antrag als genehmigt. Die Frist beträgt drei Wochen, bei einem Gutachten des Medizinischen Dienstes (dem Gutachterdienst der Krankenkassen) fünf Wochen.

Begriff
Genehmigungsfiktion (Antrag gilt als genehmigt)
Stand
21. September 2026

Was dahinter steckt

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts von 2020 heißt das nicht, dass die Kasse die Leistung selbst erbringen muss. Sie dürfen sich die Leistung nach Ablauf der Frist selbst besorgen und die Kosten von der Kasse erstattet verlangen, auch wenn die Leistung sonst nicht zum Katalog der Kassenleistungen gehört.

Eine Grenze gibt es: Wer weiß oder ohne Weiteres wissen müsste, dass die Leistung offensichtlich nicht zu den Kassenleistungen gehört, bekommt nichts erstattet. Für Anträge auf Rehabilitation gilt eine eigene Regel mit einer Frist von zwei Monaten. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie sich eine Leistung selbst besorgen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, § 13 Kostenerstattung, Absatz 3a, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Bundessozialgericht, Urteil vom 26. Mai 2020, B 1 KR 9/18 R, Bundessozialgericht,

Einsatz von Sprachmodellen

Sprachmodelle (KI) haben bei diesem Portal mitgearbeitet. Sie haben die wiederkehrenden Sätze zu den Praxen formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder zu den Ratgebern erzeugt. Namen, Adressen und Fachrichtungen der Praxen verarbeitet ein festes Programm, eine KI erzeugt sie nicht.

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Stand dieser Angaben: 21. September 2026.