Glossar
EBM-Position 30501 (Verödung)
Die Nummer 30501 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), dem Preisverzeichnis der Kassenärzte, steht für die Verödung von Krampfadern als Kassenleistung. Nach Auskunft der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gilt sie aber nicht für die Schaumverödung der großen Beinvenen mit Ultraschall. Fragen Sie deshalb vor der Behandlung nach den Kosten.
- Begriff
- EBM-Position 30501 (Verödung)
- Stand
- 11. September 2026
Was dahinter steckt
Der Berufsverband der Venenärzte begründet das so: Die Verödungsnummer gibt es seit der preußischen Gebührenordnung von 1896, die Schaumverödung wurde erst 2009 zugelassen. Berufsverband und Fachgesellschaft raten Praxen deshalb, die Schaumverödung als Leistung abzurechnen, die Sie selbst zahlen.
Welche Form der Verödung Ihre Praxis vorschlägt, entscheidet mit darüber, ob die Behandlung über die Versichertenkarte abgerechnet wird oder ob Sie privat zahlen. Eine Nachfrage vor dem Eingriff schafft Klarheit.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Die Schaumverödung kann keine EBM-Kassenleistung sein, Der niedergelassene Arzt, mit Auskunft der Kassenärztlichen Bundesvereinigung,
Einsatz von Sprachmodellen
Sprachmodelle (KI) haben bei diesem Portal mitgearbeitet. Sie haben die wiederkehrenden Sätze zu den Praxen formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder zu den Ratgebern erzeugt. Namen, Adressen und Fachrichtungen der Praxen verarbeitet ein festes Programm, eine KI erzeugt sie nicht.
Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 11. September 2026.