Glossar
Facharzt/Fachärztin für Gefäßchirurgie
Facharzt oder Fachärztin für Gefäßchirurgie ist ein geschützter Titel. Er setzt eine sechsjährige Weiterbildung voraus: zwei Jahre allgemeine Chirurgie (Common Trunk) und vier Jahre Gefäßchirurgie an einer anerkannten Weiterbildungsstätte.
- Begriff
- Facharzt/Fachärztin für Gefäßchirurgie
- Stand
- 11. September 2026
Was dahinter steckt
Voraussetzung für den Einstieg ist ein abgeschlossenes Medizinstudium. Den Titel verleiht am Ende die zuständige Landesärztekammer nach bestandener Facharztprüfung. Die Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin (DGG) verleiht ihn nicht, bietet aber eigene Fortbildungskurse an, zum Beispiel zu Katheter-Techniken in den Gefäßen.
Gefäßchirurginnen und Gefäßchirurgen behandeln Erkrankungen der Arterien und Venen mit Operationen und mit Kathetern. Dazu gehören die Karotisstenose, die Schaufensterkrankheit und Krampfadern. Mit einer Zusatzbezeichnung wie Phlebologie können sie Venenleiden auch ohne Operation behandeln.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Der Weg zur Gefäßchirurgin / zum Gefäßchirurgen, Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin (DGG),
Einsatz von Sprachmodellen
Sprachmodelle (KI) haben bei diesem Portal mitgearbeitet. Sie haben die wiederkehrenden Sätze zu den Praxen formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder zu den Ratgebern erzeugt. Namen, Adressen und Fachrichtungen der Praxen verarbeitet ein festes Programm, eine KI erzeugt sie nicht.
Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 11. September 2026.