Gefäßchirurgen

Glossar

Belastungsgrenze für Zuzahlungen

Die Belastungsgrenze deckelt Ihre Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. In einem Kalenderjahr zahlen Sie höchstens 2 Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt zu, bei schwerwiegend chronisch Kranken in Dauerbehandlung höchstens 1 Prozent. Ist die Grenze erreicht, stellt Ihre Krankenkasse eine Befreiung für den Rest des Jahres aus.

Begriff
Belastungsgrenze für Zuzahlungen
Stand
21. September 2026

Was dahinter steckt

Zur Belastungsgrenze zählen die Zuzahlungen aller Angehörigen im gemeinsamen Haushalt, etwa für Medikamente, Kompressionsstrümpfe, Krankenhaustage und häusliche Krankenpflege. Freibeträge für Ehepartner und Kinder senken die Einnahmen, von denen die Grenze berechnet wird. Die Quittungen sammeln Sie selbst und reichen sie mit dem Antrag bei der Kasse ein.

Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer mindestens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal wegen derselben Krankheit ärztlich behandelt wurde. Dazu kommt eines dieser Merkmale: Pflegegrad 3 bis 5, ein Grad der Behinderung von mindestens 60 oder eine ständige medizinische Versorgung, ohne die sich die Krankheit voraussichtlich lebensbedrohlich verschlimmern würde. Das stellt Ihre Krankenkasse fest.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 62 SGB V Belastungsgrenze, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Chroniker-Richtlinie, zuletzt geändert am 17. November 2017, § 2, Gemeinsamer Bundesausschuss,

Einsatz von Sprachmodellen

Sprachmodelle (KI) haben bei diesem Portal mitgearbeitet. Sie haben die wiederkehrenden Sätze zu den Praxen formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder zu den Ratgebern erzeugt. Namen, Adressen und Fachrichtungen der Praxen verarbeitet ein festes Programm, eine KI erzeugt sie nicht.

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Stand dieser Angaben: 21. September 2026.