Glossar
Implantationsausweis
Der Implantationsausweis ist ein Ausweis über ein Implantat, das in Ihrem Körper steckt, zum Beispiel einen Stent. Der Hersteller legt ihn dem Produkt bei, und die Klinik oder Praxis händigt ihn Ihnen mit Ihren Angaben aus. Er ist in der EU-Medizinprodukteverordnung vorgeschrieben.
- Begriff
- Implantationsausweis
- Stand
- 21. September 2026
Was dahinter steckt
Auf dem Ausweis stehen der Produktname, die Seriennummer und die Losnummer, die eindeutige Produktkennung (UDI), das Modell sowie Name, Anschrift und Website des Herstellers. Dazu bekommen Sie Warnhinweise, etwa zu medizinischen Untersuchungen, Angaben zur voraussichtlichen Lebensdauer des Produkts und zu nötigen Folgemaßnahmen.
Kein Ausweis ist nötig für Nahtmaterial, Klammern, Zahnfüllungen, Zahnspangen, Zahnkronen, Schrauben, Keile, Zahn- und Knochenplatten, Drähte, Stifte, Klemmen und Verbindungsstücke. Gefäßstents und Stentprothesen der Aorta gehören nicht zu diesen Ausnahmen. Dafür bekommen Sie also einen Ausweis.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte, Artikel 18, Europäische Union, EUR-Lex,
- Implantateregistergesetz (IRegG), Anlage Liste der Implantattypen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
Sprachmodelle (KI) haben bei diesem Portal mitgearbeitet. Sie haben die wiederkehrenden Sätze zu den Praxen formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder zu den Ratgebern erzeugt. Namen, Adressen und Fachrichtungen der Praxen verarbeitet ein festes Programm, eine KI erzeugt sie nicht.
Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 21. September 2026.