Zahlt die Krankenkasse den Laser bei Krampfadern?
Meist nein. Bei Laser und Radiofrequenz schiebt der Arzt eine dünne Sonde in die kranke Vene und verschließt sie von innen mit Hitze, bei der Radiofrequenz mit Radiowellen. Über Ihre Versichertenkarte darf ein Arzt nur Behandlungen abrechnen, die der Gemeinsame Bundesausschuss anerkannt hat, das Gremium aus Ärzten, Krankenhäusern und Kassen, das den Leistungskatalog festlegt.
Für Laser und Radiowellen bei Krampfadern gibt es diesen Beschluss bisher nicht. Die AOK schreibt, die Behandlung sei anders als das Stripping, bei dem die Vene über kleine Schnitte herausgezogen wird, keine Kassenleistung und müsse in der Regel selbst bezahlt werden. Auch im Krankenhaus zahlt die Kasse Laser und Radiowellen nur, wenn Sie über Nacht aufgenommen werden und die Aufnahme einen medizinischen Grund hat, etwa schwere Begleiterkrankungen.
Dieser Ratgeber gilt für gesetzlich Versicherte, Privatversicherte halten sich an ihren Vertrag. Was die Kasse beim Stripping zahlt und wie eine Privatrechnung aussieht, steht im Ratgeber Was eine Krampfadern-OP kostet und was die Kasse zahlt.
Welche 4 Wege führen zur Kostenübernahme?
Vier Wege führen zu einer Behandlung auf Kassenkosten, und nur einer ist planbar: der Vertrag Ihrer Kasse mit einer Praxis. Bei der AOK haben fünf Landeskassen solche Verträge, nämlich Baden-Württemberg, Bayern, Bremen/Bremerhaven, Niedersachsen und PLUS. Die energie-BKK hat den Vertrag MICADO. Die anderen Wege hängen an einer Aufnahme im Krankenhaus, an Fristen von 3 oder 5 Wochen und an einem Streit mit der Kasse.
| Weg | Was dafür gelten muss | Wo Sie es prüfen |
|---|---|---|
| Vertrag Ihrer Kasse mit Praxen | Ihre Kasse hat einen Vertrag, und die Praxis nimmt daran teil. | Leistungsseite der Kasse, Anruf mit dem Namen der Praxis |
| Aufnahme im Krankenhaus | Die Aufnahme ist nach Prüfung der Klinik nötig, etwa wegen schwerer Begleiterkrankungen. | Einweisung durch den Gefäßchirurgen, Rückfrage in der Klinik |
| Kasse antwortet zu spät | Nach 3 Wochen (mit Gutachten 5 Wochen) hat die Kasse weder entschieden noch einen Grund genannt, und Sie durften die Behandlung für nötig halten. | Eingangsbestätigung der Kasse |
| Erstattung nach zu Unrecht abgelehntem Antrag | Die Kasse hat vor der Behandlung zu Unrecht abgelehnt. Bei einer Radiowellenbehandlung hat ein Berufungsgericht für Kassenstreit 2013 den Anspruch verneint. | Widerspruchsbescheid, Sozialgericht |
Ein Vertrag, bei den Kassen besondere Versorgung genannt, gilt nur für die Versicherten dieser Kasse und nur bei den Vertragspraxen. Dieselbe Praxis behandelt den einen Patienten kostenfrei und schickt dem nächsten eine Privatrechnung. Eine bundesweite Liste gibt es nicht, jede Kasse führt ihre eigene.
Wie beantragen Sie die Kostenübernahme in 6 Schritten?
Der Antrag kommt vor der Behandlung. Wer sich zuerst behandeln lässt und dann die Rechnung einreicht, bekommt das Geld in der Regel nicht zurück. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg, ein Berufungsgericht für Kassenstreit, hat 2013 die Erstattung von 2.650,94 Euro für eine Radiowellenbehandlung abgelehnt, weil die Rechnung erst nach dem Eingriff kam. Das galt auch, obwohl die Kasse mit einer anderen Praxis einen Vertrag für dieses Verfahren hatte.
- Lassen Sie einen Ultraschall Ihrer Beinvenen machen. Beschwerden und bisherige Behandlungen gehören in den Arztbrief.
- Fragen Sie Ihre Kasse, ob sie einen Vertrag für Laser oder Radiofrequenz hat und welche Praxen in Ihrer Nähe teilnehmen. Lassen Sie sich die Auskunft schriftlich bestätigen.
- Gibt es keinen Vertrag, stellen Sie den Antrag schriftlich, mit Arztbrief und Kostenvoranschlag der Praxis.
- Notieren Sie das Eingangsdatum. Die Kasse muss in 3 Wochen entscheiden, mit Gutachten in 5.
- Verlangen Sie bei einer Ablehnung Akteneinsicht, vor allem in das Gutachten des Medizinischen Dienstes.
- Lassen Sie sich erst nach der Entscheidung behandeln.
Was gehört in den Antrag auf Kostenübernahme?
Der Medizinische Dienst, der Gutachterdienst der Krankenkassen, prüft im Auftrag der Kasse, ob eine Behandlung notwendig und wirtschaftlich ist. Er sieht nur, was im Antrag liegt. Ein Antrag, der nur das Wort Laser und einen Praxisnamen nennt, scheitert deshalb früh. Ihr Antrag braucht sechs Unterlagen.
- Einen Arztbrief mit Diagnose, Stadium der Erkrankung und Ultraschallbefund der Beinvenen.
- Beschwerden, die die Notwendigkeit belegen, etwa Schwellung, Hautveränderungen, Venenentzündung oder ein offenes Bein. Rein kosmetische Gründe reichen nicht.
- Bisherige Behandlungen wie Kompression, Verödung oder frühere Operationen, auch eine Krampfader, die nach einer Operation wiedergekommen ist.
- Die Begründung des Arztes, warum Laser oder Radiowellen bei Ihnen besser passen als das Stripping.
- Einen Kostenvoranschlag der Praxis in Textform, mit allen Einzelposten.
- Ihre Erklärung mit Datum und Unterschrift, dass Sie vor der Behandlung beantragen und die Entscheidung abwarten.
Nach der Behandlungsempfehlung der Fachgesellschaften von 2019, die zurzeit überarbeitet wird, entscheiden Ihr Wunsch, der Venenbefund und Ihr Gesundheitszustand über das Verfahren. Der Medizinische Dienst prüft außerdem, ob es eine Kassenleistung mit gleichem Ziel gibt. Im Fall vor dem Landessozialgericht argumentierte die Kasse so: Die Radiowellenbehandlung sei neu, das Stripping ein anerkanntes Verfahren.
Was gilt, wenn die Kasse zu spät antwortet?
Entscheidet die Kasse nicht in der Frist und nennt keinen Grund, gilt Ihr Antrag als genehmigt. Das Bundessozialgericht, das höchste Gericht für Kassenstreit, hat 2020 festgelegt, was das heißt: Sie dürfen sich die Leistung selbst besorgen und die Kosten von der Kasse verlangen. Einen Anspruch darauf, dass die Kasse selbst behandelt, gibt die Genehmigung nicht.
Die Grenze heißt guter Glaube. Wer weiß oder grob fahrlässig (ungewöhnlich sorglos) nicht weiß, dass er keinen Anspruch hat, bekommt nichts. Je offensichtlicher eine Leistung außerhalb des Katalogs liegt, desto eher liegt grobe Fahrlässigkeit vor. Dass Laser und Radiowellen keine Regelleistung sind, schreibt die AOK. Wer nach Fristablauf behandeln lässt, sollte sich auf ein Schreiben der Kasse stützen, das den Fristablauf bestätigt, und mit Streit rechnen. Lassen Sie sich vorher beraten.
Die Frist beginnt mit dem Eingang bei der Kasse. Schicken Sie den Antrag so, dass Sie den Eingang belegen können. Holt die Kasse den Medizinischen Dienst ein, muss sie Sie informieren, fragen Sie sonst nach, ob 3 oder 5 Wochen laufen. Nennt sie vor Ablauf schriftlich einen guten Grund für die Verzögerung, gilt der Antrag nicht als genehmigt.
Wie legen Sie gegen die Ablehnung Widerspruch ein?
Gegen den Ablehnungsbescheid legen Sie innerhalb von 1 Monat Widerspruch ein, schriftlich oder zu Protokoll bei der Kasse. Ein Ausschuss der Kasse entscheidet. Weist er den Widerspruch zurück, bleibt 1 Monat für die Klage beim Sozialgericht. Das Verfahren ist für Versicherte frei von Gerichtskosten, einen Anwalt brauchen Sie in der ersten Instanz nicht. Bleibt die Antwort auf Ihren Widerspruch 3 Monate aus, können Sie klagen, damit die Kasse entscheiden muss.
Die Aussichten hängen an einer Frage: Hat der Gemeinsame Bundesausschuss das Verfahren anerkannt? Solange dieser Beschluss fehlt, scheitert der Anspruch nach der Rechtsprechung meist daran. Ein Widerspruch kann sich trotzdem lohnen, wenn Ihre Kasse einen Vertrag hat und ihn nicht genannt hat, oder wenn eine Aufnahme im Krankenhaus medizinisch begründet ist. Lassen Sie sich beraten, ob das auf Sie zutrifft.
Welche 3 Möglichkeiten bleiben nach einer Ablehnung?
Nach einer endgültigen Ablehnung bleiben drei Wege, und jeder hat einen Preis. Erstens das Stripping als Kassenleistung. Bei welchem Verfahren die Krampfader seltener wiederkommt, lässt sich nach der Behandlungsempfehlung der Fachgesellschaften von 2019 nicht sicher sagen. Im Ultraschall fanden die Studien 5 Jahre nach der Behandlung in der Leiste nach dem Stripping allerdings seltener wiedergekommene Krampfadern als nach dem Laser. Mehr dazu im Ratgeber Stripping oder Laser bei Krampfadern im Vergleich. Zweitens die Selbstzahlung mit Kostenvoranschlag. Drittens der Wechsel zu einer Kasse mit Vertrag.
Für den Wechsel gilt: Sie sind an Ihre Kasse mindestens 12 Monate gebunden, danach wirkt die Kündigung zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats. Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, dürfen Sie früher kündigen. Klären Sie vorher schriftlich, ob die neue Kasse in Ihrer Region einen Vertrag hat. Fragen Sie Ihre Kasse: Mit welcher Praxis in meiner Nähe haben Sie einen Vertrag?
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse eine Laserbehandlung bei Krampfadern, wenn ich sie beantrage?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt eine Laserbehandlung bei Krampfadern ohne Übernachtung nur, wenn sie mit der behandelnden Praxis einen Vertrag hat. Ohne Vertrag lehnt sie den Antrag meist ab. Ein Antrag lohnt sich trotzdem, weil er die Entscheidungsfrist der Kasse in Gang setzt und den Weg zum Widerspruch öffnet.
Wie lange darf die Krankenkasse über den Antrag auf Laser oder Radiowellen bei Krampfadern entscheiden?
Die Krankenkasse muss über den Antrag auf Laser oder Radiowellen bei Krampfadern innerhalb von 3 Wochen entscheiden, mit einem Gutachten des Medizinischen Dienstes innerhalb von 5 Wochen. Verstreicht die Frist ohne guten Grund, gilt die Leistung als genehmigt. Sie dürfen sich die Behandlung dann selbst besorgen und die Kosten zurückverlangen, solange Sie in gutem Glauben handeln.
Kann ich die Laserbehandlung erst bezahlen und die Rechnung dann bei der Krankenkasse einreichen?
Nein, eine Rechnung, die Sie erst nach der Laserbehandlung einreichen, erstattet die Krankenkasse in der Regel nicht. Sie muss die Leistung vorher zu Unrecht abgelehnt haben, oder die Behandlung durfte keinen Aufschub dulden. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg, ein Berufungsgericht für Kassenstreit, hat 2013 die Erstattung von 2.650,94 Euro für eine Radiowellenbehandlung abgelehnt, weil die Rechnung erst nach dem Eingriff kam.
Welche Krankenkassen haben einen Vertrag für Laser oder Radiowellen bei Krampfadern?
Die AOK nennt fünf Landeskassen mit Vertrag für Laser und Radiowellen bei Krampfadern: AOK Baden-Württemberg, AOK Bayern, AOK Bremen/Bremerhaven, AOK Niedersachsen und AOK PLUS. Die energie-BKK übernimmt die Behandlung über ihren Vertrag MICADO bei Ärzten aus einer veröffentlichten Liste. Andere Kassen haben eigene Verträge oder keine, fragen Sie Ihre Kasse schriftlich.
Was kostet ein Widerspruch gegen die Krankenkasse wegen einer Krampfaderbehandlung?
Ein Widerspruch gegen die Krankenkasse wegen einer Krampfaderbehandlung kostet nichts, und auch die Klage beim Sozialgericht ist für Versicherte frei von Gerichtskosten. Kosten entstehen nur, wenn Sie einen Anwalt beauftragen oder ein eigenes Gutachten in Auftrag geben. Für den Widerspruch haben Sie 1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheids.
Kann ich die Krankenkasse wechseln, um eine Laserbehandlung bei Krampfadern bezahlt zu bekommen?
Ja, ein Wechsel zu einer Kasse mit Vertrag für Laser oder Radiowellen ist möglich, aber an Fristen gebunden. Sie müssen mindestens 12 Monate Mitglied gewesen sein, und die Kündigung wirkt zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats. Klären Sie vorher schriftlich, ob die neue Kasse in Ihrer Region eine Vertragspraxis hat.
