Worüber muss der Arzt vor der Krampfader-OP aufklären?
Der Arzt muss Ihnen alles erklären, was für Ihre Entscheidung wichtig ist. Das Gespräch soll Ihnen zeigen, wie schwer der Eingriff wiegt, damit Sie selbst entscheiden können.
- Ihre Diagnose: welche Vene oder Arterie betroffen ist und wie sich die Krankheit ohne Eingriff voraussichtlich entwickelt.
- Das geplante Verfahren mit Schnitt oder Einstich, Betäubung, Dauer und der Frage, ob Sie über Nacht bleiben.
- Risiken und Folgen, auch seltene, wenn sie für Ihre Entscheidung Gewicht haben, etwa eine Nervenverletzung mit Taubheitsgefühl am Unterschenkel.
- Die Alternativen mit Vor- und Nachteilen, auch die Möglichkeit, nicht zu operieren und mit Kompressionsstrümpfen weiterzubehandeln.
- Die Zeit danach mit Kompression, Kontrollterminen und Einschränkungen im Alltag und bei der Arbeit.
- Die Kosten, wenn die Kasse nicht alles zahlt. Darüber muss der Arzt Sie vorher schriftlich informieren.
Gibt es mehrere übliche Behandlungen, die sich in Belastung, Risiken oder Erfolgsaussichten deutlich unterscheiden, muss der Arzt sie nennen. Bei Krampfadern in der großen Beinvene trifft das auf das Stripping zu, bei dem die Vene über Schnitte herausgezogen wird. Es trifft auch auf Laser und Radiowellen zu, die sie von innen verschließen. Die Verfahren unterscheiden sich in Betäubung, Zugang und Erholung.
Die Behandlungsempfehlung der Fachgesellschaften für Krampfadern von 2019, die zurzeit überarbeitet wird, ergänzt das. Ihr Wunsch soll in die Wahl der Methode einfließen. Sie sollen erfahren, wie wirksam die Behandlung ist, welche Nebenwirkungen sie hat und ob die Kasse sie bezahlt.
Wie häufig sind Komplikationen nach der Krampfader-OP?
Die Behandlungsempfehlung von 2019 sammelt Komplikationen aus veröffentlichten Studien. Sie ist inzwischen abgelaufen und wird überarbeitet. Die Zahlen sagen nicht voraus, was bei Ihrer Operation passiert. Sie zeigen, welche Risiken im Gespräch vorkommen sollten.
In den Studien hatten nach dem Stripping 0,2 bis 6,6 Prozent der Operierten eine Nervenverletzung. Eine Wundinfektion trat bei 0,1 bis 2,8 Prozent auf, ein Blutgerinnsel in der tiefen Beinvene oder Lunge bei 0,01 bis 0,24 Prozent. Bei Nervenverletzungen lag die Spanne nach dem Laser bei 0 bis 17 Prozent, nach Radiowellen bei 2 bis 13 Prozent. Die Werte stammen aus Studien mit unterschiedlicher Methode und sind nicht direkt vergleichbar.
| Komplikation | Stripping | Laser (kurze Wellenlänge) | Radiowellen |
|---|---|---|---|
| Nervenverletzung (Taubheit, Missempfindung) | 0,2 bis 6,6 | 0 bis 17 | 2 bis 13 |
| Wundinfektion | 0,1 bis 2,8 | 0 bis 3 | 0 bis 6 |
| Verbrennung der Haut | entfällt | 0 bis 3 | 0 bis 1 |
| Blutgerinnsel in der tiefen Beinvene oder Lunge | 0,01 bis 0,24 | 0,6 (Lunge nicht berichtet) | 0 bis 3 |
| Verletzte Lymphbahnen (Flüssigkeit tritt aus oder staut sich) | 0,02 bis 1,82 | 0 bis 9 | 0 bis 3 |
Bei der offenen Operation sind Blutung und die Verletzung großer Gefäße oder Nerven besonders zu beachten, danach Nachblutung, Wundinfektion und Blutgerinnsel. Todesfälle wurden ganz vereinzelt berichtet, in 0,004 bis 0,023 Prozent. Bei Laser und Radiowellen kann außerdem ein Blutgerinnsel aus der verschlossenen Vene in die tiefe Beinvene hineinwachsen.
Wie viel Bedenkzeit haben Sie vor der Operation?
Das Gesetz nennt keine feste Zahl. Die Aufklärung muss so früh stattfinden, dass Sie in Ruhe entscheiden können. Bei Operationen reicht es nach der Begründung des Gesetzes meist, wenn das Gespräch am Vortag stattfindet. Liegen zwischen dem Beginn des Gesprächs und der Narkose nur etwa 30 Minuten, gilt das im Regelfall als zu kurz. Ist der Eingriff eilig, darf die Frist kürzer sein.
Der Bundesgerichtshof, das höchste deutsche Zivilgericht, hat 2022 klargestellt, dass es keine Sperrfrist zwischen Gespräch und Einwilligung gibt. Fühlen Sie sich direkt nach dem Gespräch sicher, dürfen Sie sofort zustimmen. Wollen Sie noch nachdenken, erwartet das Gericht, dass Sie das sagen und die Unterschrift zunächst verweigern.
Bei zwei Gefäßoperationen gilt eine feste Frist. Bei einer erweiterten Hauptschlagader (Aortenaneurysma) oder einer verengten Halsschlagader muss der Arzt Sie in der Regel mindestens 10 Arbeitstage vor einer geplanten Operation auf die zweite Meinung hinweisen.
Wer darf aufklären, und reicht ein Formular?
Die Aufklärung muss mündlich erfolgen, durch den Arzt selbst oder durch jemanden mit der Ausbildung, die der Eingriff verlangt. Bei einer Venenoperation ist das ein Arzt, nicht die Medizinische Fachangestellte am Empfang. Es muss nicht der Operateur sein, auch ein Assistenzarzt darf aufklären, wenn er die Ausbildung für diesen Eingriff hat.
Aufklärungsbögen sind erlaubt, aber nur als Ergänzung. Ein Bogen, den Sie im Wartezimmer ausfüllen und unterschreiben, ohne dass ein Arzt mit Ihnen gesprochen hat, erfüllt die Pflicht nicht. Von allem, was Sie im Zusammenhang mit Aufklärung und Einwilligung unterschreiben, bekommen Sie eine Kopie. Über die Narkose klärt auf, wer sie durchführt.
Verständlich heißt: in einer Sprache, die Sie verstehen, und ohne übertriebene Fachsprache. Wer nicht ausreichend Deutsch spricht, wird in einer anderen Sprache aufgeklärt. Den Dolmetscher muss nach der Begründung des Gesetzes grundsätzlich der Patient bezahlen. Für Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderung trägt die zuständige Sozialversicherung die Kosten für Gebärdensprache und andere Hilfen, bei Kassenpatienten die Krankenkasse.
6 Schritte für ein gutes Aufklärungsgespräch
Ein gutes Gespräch dauert, und es wird besser, wenn Sie es vorbereiten. Welches Verfahren zu Ihrem Befund passt, entscheiden Sie gemeinsam mit dem Arzt.
- Nehmen Sie Befunde, Ihre Medikamentenliste und Arztbriefe früherer Operationen mit. Blutverdünner und frühere Thrombosen verändern das Risiko und manchmal das Verfahren.
- Schreiben Sie Ihre Fragen vorher auf: Welche Vene wird behandelt, mit welchem Verfahren, mit welcher Betäubung, welche Alternativen gibt es, was passiert ohne Eingriff?
- Fragen Sie nach den Risiken aus den Studien und nach den Zahlen der Praxis oder Klinik, soweit sie welche erhebt.
- Fragen Sie nach den Kosten. Zahlt die Kasse nicht alles, muss die Praxis Ihnen die voraussichtlichen Kosten vorher schriftlich geben.
- Sagen Sie ausdrücklich, wenn Sie Bedenkzeit wollen, und unterschreiben Sie dann nicht im selben Termin. Der Bundesgerichtshof erwartet, dass Sie diesen Wunsch äußern.
- Lassen Sie sich die Kopie des Aufklärungsbogens geben, bevor Sie die Praxis verlassen, und notieren Sie Datum, Uhrzeit und den Namen des Arztes.
Was passiert, wenn die Aufklärung mangelhaft war?
Fehlt die Aufklärung oder ist sie unvollständig, ist Ihre Einwilligung unwirksam. Der Eingriff fand dann ohne wirksame Einwilligung statt, auch wenn er fachlich fehlerfrei war. Im Streit muss der Arzt beweisen, dass er richtig aufgeklärt hat. Denn eine fehlende Aufklärung können Patienten kaum beweisen, eine erfolgte kann ein Arzt leicht dokumentieren.
Hat ein Arzt mündlich mit Ihnen gesprochen?
Nannte er Risiken und Alternativen?
Hatten Sie genug Zeit zum Überlegen?
Die Aufklärung war voraussichtlich wirksam. Ein Schaden kann trotzdem auf einem Behandlungsfehler beruhen, das ist eine eigene Frage.
Ihre Einwilligung kann unwirksam sein. Der Arzt muss beweisen, dass er rechtzeitig aufgeklärt hat.
Die Aufklärung war unvollständig. Der Arzt kann nur noch sagen, dass Sie ohnehin zugestimmt hätten.
Ein Formular ohne Gespräch genügt nicht. Ihre Einwilligung ist dann in der Regel unwirksam, außer bei unaufschiebbaren Eingriffen oder wenn Sie ausdrücklich verzichtet haben.
Ob aus einer fehlenden Aufklärung Schadensersatz folgt und wie hoch er ausfällt, hängt vom Schaden ab und ist eine Frage des Einzelfalls. Ansprüche verjähren nach 3 Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem Sie davon erfahren haben. Lassen Sie sich beraten, wenn Sie vermuten, nicht ausreichend aufgeklärt worden zu sein. Wie Sie Unterlagen anfordern und ein Gutachten bekommen, steht im Ratgeber Behandlungsfehler nach Krampfader-OP prüfen lassen. Alle übrigen Fristen finden Sie im Ratgeber Patientenrechte vor einer Operation an Venen und Gefäßen.
Häufige Fragen
Darf ich nach dem Aufklärungsgespräch vor einer Krampfader-OP sofort unterschreiben?
Ja, nach dem Aufklärungsgespräch vor einer Krampfader-OP dürfen Sie sofort unterschreiben, wenn Sie sich zu einer wohlüberlegten Entscheidung in der Lage fühlen. Der Bundesgerichtshof hat 2022 entschieden, dass es keine Sperrfrist zwischen Aufklärung und Einwilligung gibt. Das Gespräch selbst muss aber rechtzeitig stattfinden, bei planbaren Operationen meist spätestens am Vortag, und wer Bedenkzeit möchte, sagt das dem Arzt.
Reicht ein Aufklärungsbogen vor einer Venenoperation ohne Gespräch aus?
Nein, ein Aufklärungsbogen ohne Gespräch reicht vor einer Venenoperation nicht aus. Das Gesetz verlangt eine mündliche Aufklärung durch den Arzt oder eine Person mit der nötigen Ausbildung, schriftliche Unterlagen dürfen das Gespräch nur ergänzen. Von allem, was Sie dabei unterschreiben, steht Ihnen eine Kopie zu.
Muss der Arzt vor einer Krampfader-OP über Laser und Radiowellen als Alternative aufklären?
Ja, wenn Laser und Radiowellen für Ihren Befund ebenso in Frage kommen wie das Stripping, muss der Arzt vor der Krampfader-OP darüber aufklären. Die Verfahren unterscheiden sich in Betäubung, Zugang und Erholung, und das Gesetz verlangt den Hinweis auf Alternativen mit wesentlich unterschiedlichen Belastungen oder Risiken. Die Behandlungsempfehlung der Fachgesellschaften verlangt zudem, dass Sie erfahren, ob die Kasse die Behandlung bezahlt.
Wer muss beweisen, dass ich vor der Gefäßoperation richtig aufgeklärt wurde?
Beweisen muss der Arzt, dass er Sie vor der Gefäßoperation richtig aufgeklärt und Ihre wirksame Einwilligung eingeholt hat. Er kann einwenden, Sie hätten auch bei richtiger Aufklärung eingewilligt. Dann müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie in einem echten Entscheidungskonflikt gewesen wären.
Kann ich meine Einwilligung in eine Venenoperation zurücknehmen?
Ja, die Einwilligung in eine Venenoperation können Sie jederzeit, ohne Angabe von Gründen und formlos zurücknehmen, auch nach der Unterschrift und noch am Tag des Eingriffs. Ein mündliches Nein genügt, und der Eingriff unterbleibt.
