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Krampfadern OP Kosten und was die Kasse zahlt

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Für eine Krampfadern-OP mit Stripping zahlen Sie höchstens 10 Euro je Krankenhaustag, ab 2027 15 Euro, denn die Krankenkasse übernimmt sie, wenn sie medizinisch nötig ist. Laser oder Radiofrequenz zahlen Sie meist selbst. Der Medizinische Dienst nannte 2017 für Laser einen Richtwert von 1.350 Euro, üblich seien einige hundert bis einige tausend Euro.

Laserbehandlung selbst bezahlt, Richtwert
1.350 Euro
IGeL-Monitor, Medizinischer Dienst Bund: Laser-Behandlung von Krampfadern, Stand 19. Dezember 2017
Obergrenze aller Zuzahlungen im Jahr
2 Prozent der Bruttoeinnahmen
§ 62 Absatz 1 SGB V, Stand 20. September 2026
Taschenrechner und Stethoskop auf einem Holzschreibtisch.
Was eine Krampfader-Operation kostet, hängt vom Verfahren ab und davon, ob die Kasse zahlt. Bild: KI generiert.

Zahlt die Krankenkasse eine Krampfadern-OP?

Ja, wenn die Operation medizinisch notwendig ist. Das ist sie bei Krampfadern mit Schwellung, Hautverfärbung, Venenentzündung oder einem offenen Bein. Krampfadern, die nur stören, aber keine Beschwerden oder Hautveränderungen verursachen, zahlt die Kasse nicht.

Das klassische Stripping ist eine Kassenleistung, ambulant (also ohne Übernachtung) und im Krankenhaus. Der Arzt bindet dabei die große Beinvene an der Leiste ab und zieht sie mit einer Sonde heraus.

Laser und Radiofrequenz verschließen die Vene von innen mit Hitze. Die AOK schreibt, diese Behandlung sei anders als das Stripping keine Kassenleistung und müsse in der Regel selbst bezahlt werden. Der Grund liegt im Gesetz: Neue Verfahren dürfen Kassenärzte erst abrechnen, wenn das zuständige Gremium sie anerkannt hat. Im Leistungskatalog der Kassenärzte stehen Laser und Radiofrequenz im dritten Quartal 2026 nicht.

Für Sie heißt das: Das Stripping kostet ambulant nichts und im Krankenhaus 10 Euro je Tag. Laser und Radiofrequenz zahlen Sie meist selbst, beim Laser gilt ein Richtwert von 1.350 Euro. Die Verödung von Besenreisern kostet 25,47 Euro je Sitzung.

Wer welche Behandlung an Krampfadern zahlt, Stand September 2026. Ab 2027 steigt die Zuzahlung im Krankenhaus auf 15 Euro je Tag.
BehandlungZahlt die Kasse?Was Sie zahlen
Stripping (Vene abbinden und herausziehen)Ja, ambulant und im KrankenhausAmbulant nichts, im Krankenhaus 10 Euro je Tag
Radiofrequenz (Hitze durch Radiowellen von innen)Nein, nur mit Sondervertrag Ihrer Kasse mit der PraxisSonst die Rechnung der Praxis
Laser (Hitze durch Laserlicht von innen)Nein, nur mit Sondervertrag Ihrer Kasse mit der PraxisSonst die Rechnung der Praxis, Richtwert 1.350 Euro
Schaum-Verödung der Hauptvene unter UltraschallNein, nach Auskunft der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nicht über die Kassen-AbrechnungRechnung, für die Verödung 25,47 Euro je Sitzung
Besenreiser verödenNein, SchönheitsbehandlungRechnung, 25,47 Euro je Sitzung

Was zahle ich bei einer Krampfadern-OP selbst dazu?

Auch eine Kassenleistung ist nicht ganz kostenlos. Im Krankenhaus zahlen Sie ab 18 Jahren 10 Euro je Kalendertag, höchstens für 28 Tage im Jahr, ab 2027 sind es 15 Euro. Drei Tage kosten Sie also bis Ende 2026 30 Euro, ab 2027 45 Euro. Ambulante Operationen ohne Übernachtung lösen keine Tageszuzahlung aus.

Nach der Operation verordnet der Arzt in der Regel Kompressionsstrümpfe. Dafür zahlen Sie 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel, ab 2027 mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro. Wählen Sie einen teureren Strumpf, als medizinisch nötig ist, tragen Sie die Mehrkosten allein.

Alle Zuzahlungen eines Jahres sind auf 2 Prozent Ihrer Bruttoeinnahmen begrenzt, bei chronisch Kranken in Dauerbehandlung auf 1 Prozent. Ihre Kasse stellt eine Bescheinigung aus, sobald die Grenze erreicht ist.

Dazu kommen Kosten, die keine Kasse übernimmt: Fahrten zur Praxis und Verdienstausfall bei Selbstständigen ohne Lohnfortzahlung. Wie lange Sie nach der Operation krankgeschrieben sind, hängt von Ihrem Beruf ab und entscheidet der behandelnde Arzt.

Was kostet Laser oder Radiofrequenz als Selbstzahler?

Einen einheitlichen Preis gibt es nicht. Der Medizinische Dienst, der Gutachterdienst der Krankenkassen, nannte 2017 für die Laserbehandlung einen Richtwert von 1.350 Euro. Üblich waren einige hundert bis einige tausend Euro. Das ärztliche Honorar für die Radiofrequenz an einem Bein beträgt in unserer Beispielrechnung 504,25 Euro.

Die Rechnung folgt der Gebührenordnung für Ärzte. Für den Katheterverschluss hat sie keine eigene Nummer, weil sie von 1982 stammt. Die Praxis nimmt deshalb die Nummer einer gleichwertigen Leistung und schreibt analog dazu. Für die Radiofrequenz empfiehlt die Bundesärztekammer seit 2016 die Nummern 2883 und 2881. Für Laser nennt diese Quelle keine.

Jede Nummer hat einen Grundbetrag, den die Praxis mit einem Faktor multipliziert. Üblich ist der Faktor 2,3, höchstens 3,5 mit schriftlicher Begründung. In unserem Beispiel kostet der Verschluss der großen Beinvene 160,87 Euro, das Ausschalten der Seitenäste 148,81 Euro und der Zuschlag für die ambulante Operation 128,23 Euro. Mit Ultraschall und örtlicher Betäubung sind es 504,25 Euro.

Beispielrechnung für das ärztliche Honorar einer Radiofrequenz-Behandlung, ein Bein, ambulant. Ein Punkt ist 5,82873 Cent wert. Duplex heißt: Der Ultraschall misst zusätzlich den Blutfluss.
Nummer auf der RechnungLeistungPunkteGrundbetragMit Faktor 2,3
2883 analogVerschluss der großen Beinvene ab der Mündung1.20069,94 Euro160,87 Euro
2881 analogAusschalten der Seitenäste, ein Bein1.11064,70 Euro148,81 Euro
445Zuschlag für die ambulante Operation2.200128,23 Euro128,23 Euro, nur der Grundbetrag ist erlaubt
410 und 401Ultraschall mit Duplex zur Planung60034,97 Euro50,12 Euro, der Duplex-Zuschlag nur mit dem Grundbetrag
491Örtliche Betäubung großer Bezirke1217,05 Euro16,22 Euro
SummeÄrztliches Honorar ohne Sachkosten5.231304,89 Euro504,25 Euro

Katheter, Betäubungslösung und Kompressionsstrümpfe kommen als Sachkosten dazu, eine Vollnarkose durch einen zweiten Arzt als eigene Rechnung. Faktor, Sachkosten und Zahl der behandelten Venen sind je Praxis verschieden, deshalb gibt es keinen bundesweit einheitlichen Gesamtpreis.

Diese 3 Unterlagen bekommen Sie vor einer Selbstzahler-Behandlung

Die Praxis muss Sie vor Beginn schriftlich über die voraussichtlichen Kosten informieren, sobald sie weiß, dass die Kasse nicht alles zahlt. Schriftlich heißt Papier oder E-Mail, ein Gespräch genügt nicht. Getrennt davon muss der Arzt Sie mündlich über Risiken und Alternativen aufklären, so früh, dass Sie in Ruhe entscheiden können. Auch über die Erstattung soll er aufklären, so verlangt es die Leitlinie, die Behandlungsempfehlung der Fachgesellschaften.

  • Kostenvoranschlag schriftlich, gegliedert nach Nummern, mit Punktzahl, Faktor, Sachkosten und dem Hinweis, dass die Kasse nicht zahlt.
  • Aufklärungsbogen mit Risiken, Alternativen und dem Namen des Verfahrens. Von allem, was Sie unterschreiben, bekommen Sie eine Abschrift.
  • Behandlungsvertrag für die Selbstzahler-Leistung, getrennt von der Kassenbehandlung, mit Datum und Unterschrift beider Seiten.

Unterschreiben Sie nichts am Tag der ersten Untersuchung. Nehmen Sie den Kostenvoranschlag mit, rufen Sie Ihre Kasse an und vergleichen Sie mit einer zweiten Praxis.

So klären Sie in 6 Schritten, wer zahlt

Wer erst behandeln lässt und dann fragt, bleibt oft auf der Rechnung sitzen.

Von der Untersuchung bis zur Unterschrift in 6 Schritten
  1. Ultraschall und Befund

    Ein Venenspezialist untersucht Ihre Beine per Ultraschall. Bei Beschwerden zahlt die Kasse das.

  2. Notwendigkeit klären

    Fragen Sie, ob die Behandlung medizinisch notwendig oder kosmetisch ist. Nur die notwendige zahlt die Kasse.

  3. Verfahren wählen

    Lassen Sie sich Stripping und Katheterverfahren mit Vor- und Nachteilen erklären.

  4. Kasse fragen

    Nennen Sie der Kasse Praxis, Verfahren und Befund. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung, ob und über welchen Vertrag sie zahlt.

  5. Kostenvoranschlag prüfen

    Bei Selbstzahlung sollten Nummern, Faktor, Sachkosten und Narkose darin stehen. Vergleichen Sie mit einer zweiten Praxis.

  6. Unterschreiben

    Erst jetzt unterschreiben Sie Behandlungsvertrag und Aufklärungsbogen und vereinbaren den Termin.

Ein offizielles Zweitmeinungsverfahren gibt es für Krampfadern nicht. Es gilt für 13 andere planbare Eingriffe, etwa an Aortenaneurysmen und an der Halsschlagader. Eine zweite Meinung dürfen Sie trotzdem einholen, denn Sie wählen Ihre Ärztin frei. Ihre Befunde bekommen Sie als Abschrift mit.

Kann sich die Kostenübernahme ändern?

Ja, wenn die Kassenärzte Laser und Radiofrequenz in ihren Leistungskatalog aufnehmen. Dann würden beide zur Kassenleistung. Bisher stehen sie dort nicht, und auch in der Liste der Operationen, die seit 2024 ambulant zum Pauschalpreis abgerechnet werden, fehlen Venenoperationen. Sonderverträge dagegen können sich ändern, weil Kassen sie abschließen oder beenden. Prüfen Sie deshalb vor jedem Termin die Seite Ihrer Kasse. Eine Praxis, die mit Kassenleistung wirbt, sollte den Vertrag nennen können, über den sie abrechnet.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse eine Krampfadern-OP?

Ja, die gesetzliche Krankenkasse zahlt eine Krampfadern-OP mit Stripping, wenn sie medizinisch notwendig ist, etwa bei Beschwerden, Schwellung, Hautveränderungen oder Komplikationen. Laser und Radiofrequenz sind ambulant keine Kassenleistung. Einzelne Kassen zahlen sie über Sonderverträge mit ausgewählten Praxen.

Was kostet eine Krampfadern-Behandlung mit Laser oder Radiofrequenz als Selbstzahler?

Ein einheitlicher Preis für Laser oder Radiofrequenz als Selbstzahler existiert nicht. Der Medizinische Dienst nannte 2017 für Laser einen Richtwert von 1.350 Euro. Das ärztliche Honorar für die Radiofrequenz an einem Bein beträgt in einer Beispielrechnung 504,25 Euro, dazu kommen Katheter, Betäubung und Nachsorge.

Wie hoch ist die Zuzahlung bei einer Krampfadern-OP im Krankenhaus?

Bei einer Krampfadern-OP im Krankenhaus zahlen Versicherte ab 18 Jahren 10 Euro je Kalendertag, höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr, ab dem 1. Januar 2027 sind es 15 Euro je Tag. Für Kompressionsstrümpfe danach fallen 10 Prozent des Preises an, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, ab 2027 mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro.

Ist die Schaumverödung der Hauptvene unter Ultraschall eine Kassenleistung?

Nein, die Schaumverödung der Hauptvene unter Ultraschall lässt sich nach einer Auskunft der Kassenärztlichen Bundesvereinigung von 2015 nicht über die Kassen-Abrechnung berechnen. Auch Seitenäste wurden damals mit einer Begründung ausgeschlossen. Die Fachverbände der Phlebologie empfehlen, sie als Selbstzahler-Leistung abzurechnen. Für die Verödung nennt die Gebührenordnung je Sitzung die Nummer 764 mit 25,47 Euro im Regelsatz.

Muss der Arzt mich vor einer Krampfadern-Behandlung, die ich selbst zahle, über die Kosten informieren?

Ja, die Praxis muss Sie vor Beginn einer Krampfadern-Behandlung schriftlich über die voraussichtlichen Kosten informieren, sobald erkennbar ist, dass die Kasse nicht alles zahlt. Zusätzlich muss der Arzt mündlich über Risiken und Alternativen aufklären und Ihnen Abschriften der unterschriebenen Unterlagen geben.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. SGB V: § 12 Wirtschaftlichkeitsgebot, § 39 Absatz 4 Krankenhausbehandlung, § 61 Zuzahlungen, § 62 Belastungsgrenze, § 135 Bewertung von Methoden, § 140a Besondere Versorgung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 630c BGB Informationspflichten (wirtschaftliche Aufklärung) und § 630e BGB Aufklärungspflichten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) vom 24. Juli 2026, Artikel 1 Nummer 23 (Neufassung § 61 SGB V) und Artikel 8 Absatz 2 (Inkrafttreten 1. Januar 2027), Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 228, ausgegeben am 29. Juli 2026,
  4. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), § 5 Bemessung der Gebühren und Gebührenverzeichnis, Nummern 401, 410, 445, 491, 764, 2881 bis 2883, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. GOÄ-Ratgeber: Abrechnung der endovenösen Radiofrequenzobliteration der Stammvenen, Deutsches Ärzteblatt 113, Heft 24, 17. Juni 2016, Bundesärztekammer,
  6. Krampfadern: endovenöse Therapie, Kostenübernahme nur über besondere Verträge (Stand 7. Mai 2026), AOK-Bundesverband,
  7. IGeL-Monitor: Laser-Behandlung von Krampfadern, Bewertung unklar (Stand 19. Dezember 2017), Medizinischer Dienst Bund,
  8. Die Schaumverödung kann keine EBM-Kassenleistung sein, mit der Auskunft der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Gebührenordnungsposition 30501, Der niedergelassene Arzt,
  9. Hybrid-DRG: sektorengleiche Vergütung, Leistungskatalog 2026 mit 904 OPS-Kodes, Kassenärztliche Bundesvereinigung,
  10. Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL), zuletzt geändert am 21. August 2025, in Kraft seit 13. November 2025, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  11. S2k-Leitlinie Diagnostik und Therapie der Varikose, AWMF-Registernummer 037-018, Stand März 2019 (Gültigkeit abgelaufen, Überarbeitung angekündigt), Deutsche Gesellschaft für Phlebologie und Lymphologie mit DGG, DGA, DDG, DGDC, BVP, ANG,
  12. S2k-Leitlinie Sklerosierungsbehandlung der Varikose, AWMF-Registernummer 037-015, Stand Dezember 2018, Deutsche Gesellschaft für Phlebologie und Lymphologie,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.