Zahlt die Krankenkasse eine Krampfadern-OP?
Ja, wenn die Operation medizinisch notwendig ist. Das ist sie bei Krampfadern mit Schwellung, Hautverfärbung, Venenentzündung oder einem offenen Bein. Krampfadern, die nur stören, aber keine Beschwerden oder Hautveränderungen verursachen, zahlt die Kasse nicht.
Das klassische Stripping ist eine Kassenleistung, ambulant (also ohne Übernachtung) und im Krankenhaus. Der Arzt bindet dabei die große Beinvene an der Leiste ab und zieht sie mit einer Sonde heraus.
Laser und Radiofrequenz verschließen die Vene von innen mit Hitze. Die AOK schreibt, diese Behandlung sei anders als das Stripping keine Kassenleistung und müsse in der Regel selbst bezahlt werden. Der Grund liegt im Gesetz: Neue Verfahren dürfen Kassenärzte erst abrechnen, wenn das zuständige Gremium sie anerkannt hat. Im Leistungskatalog der Kassenärzte stehen Laser und Radiofrequenz im dritten Quartal 2026 nicht.
Für Sie heißt das: Das Stripping kostet ambulant nichts und im Krankenhaus 10 Euro je Tag. Laser und Radiofrequenz zahlen Sie meist selbst, beim Laser gilt ein Richtwert von 1.350 Euro. Die Verödung von Besenreisern kostet 25,47 Euro je Sitzung.
| Behandlung | Zahlt die Kasse? | Was Sie zahlen |
|---|---|---|
| Stripping (Vene abbinden und herausziehen) | Ja, ambulant und im Krankenhaus | Ambulant nichts, im Krankenhaus 10 Euro je Tag |
| Radiofrequenz (Hitze durch Radiowellen von innen) | Nein, nur mit Sondervertrag Ihrer Kasse mit der Praxis | Sonst die Rechnung der Praxis |
| Laser (Hitze durch Laserlicht von innen) | Nein, nur mit Sondervertrag Ihrer Kasse mit der Praxis | Sonst die Rechnung der Praxis, Richtwert 1.350 Euro |
| Schaum-Verödung der Hauptvene unter Ultraschall | Nein, nach Auskunft der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nicht über die Kassen-Abrechnung | Rechnung, für die Verödung 25,47 Euro je Sitzung |
| Besenreiser veröden | Nein, Schönheitsbehandlung | Rechnung, 25,47 Euro je Sitzung |
Was zahle ich bei einer Krampfadern-OP selbst dazu?
Auch eine Kassenleistung ist nicht ganz kostenlos. Im Krankenhaus zahlen Sie ab 18 Jahren 10 Euro je Kalendertag, höchstens für 28 Tage im Jahr, ab 2027 sind es 15 Euro. Drei Tage kosten Sie also bis Ende 2026 30 Euro, ab 2027 45 Euro. Ambulante Operationen ohne Übernachtung lösen keine Tageszuzahlung aus.
Nach der Operation verordnet der Arzt in der Regel Kompressionsstrümpfe. Dafür zahlen Sie 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel, ab 2027 mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro. Wählen Sie einen teureren Strumpf, als medizinisch nötig ist, tragen Sie die Mehrkosten allein.
Alle Zuzahlungen eines Jahres sind auf 2 Prozent Ihrer Bruttoeinnahmen begrenzt, bei chronisch Kranken in Dauerbehandlung auf 1 Prozent. Ihre Kasse stellt eine Bescheinigung aus, sobald die Grenze erreicht ist.
Dazu kommen Kosten, die keine Kasse übernimmt: Fahrten zur Praxis und Verdienstausfall bei Selbstständigen ohne Lohnfortzahlung. Wie lange Sie nach der Operation krankgeschrieben sind, hängt von Ihrem Beruf ab und entscheidet der behandelnde Arzt.
Was kostet Laser oder Radiofrequenz als Selbstzahler?
Einen einheitlichen Preis gibt es nicht. Der Medizinische Dienst, der Gutachterdienst der Krankenkassen, nannte 2017 für die Laserbehandlung einen Richtwert von 1.350 Euro. Üblich waren einige hundert bis einige tausend Euro. Das ärztliche Honorar für die Radiofrequenz an einem Bein beträgt in unserer Beispielrechnung 504,25 Euro.
Die Rechnung folgt der Gebührenordnung für Ärzte. Für den Katheterverschluss hat sie keine eigene Nummer, weil sie von 1982 stammt. Die Praxis nimmt deshalb die Nummer einer gleichwertigen Leistung und schreibt analog dazu. Für die Radiofrequenz empfiehlt die Bundesärztekammer seit 2016 die Nummern 2883 und 2881. Für Laser nennt diese Quelle keine.
Jede Nummer hat einen Grundbetrag, den die Praxis mit einem Faktor multipliziert. Üblich ist der Faktor 2,3, höchstens 3,5 mit schriftlicher Begründung. In unserem Beispiel kostet der Verschluss der großen Beinvene 160,87 Euro, das Ausschalten der Seitenäste 148,81 Euro und der Zuschlag für die ambulante Operation 128,23 Euro. Mit Ultraschall und örtlicher Betäubung sind es 504,25 Euro.
| Nummer auf der Rechnung | Leistung | Punkte | Grundbetrag | Mit Faktor 2,3 |
|---|---|---|---|---|
| 2883 analog | Verschluss der großen Beinvene ab der Mündung | 1.200 | 69,94 Euro | 160,87 Euro |
| 2881 analog | Ausschalten der Seitenäste, ein Bein | 1.110 | 64,70 Euro | 148,81 Euro |
| 445 | Zuschlag für die ambulante Operation | 2.200 | 128,23 Euro | 128,23 Euro, nur der Grundbetrag ist erlaubt |
| 410 und 401 | Ultraschall mit Duplex zur Planung | 600 | 34,97 Euro | 50,12 Euro, der Duplex-Zuschlag nur mit dem Grundbetrag |
| 491 | Örtliche Betäubung großer Bezirke | 121 | 7,05 Euro | 16,22 Euro |
| Summe | Ärztliches Honorar ohne Sachkosten | 5.231 | 304,89 Euro | 504,25 Euro |
Katheter, Betäubungslösung und Kompressionsstrümpfe kommen als Sachkosten dazu, eine Vollnarkose durch einen zweiten Arzt als eigene Rechnung. Faktor, Sachkosten und Zahl der behandelten Venen sind je Praxis verschieden, deshalb gibt es keinen bundesweit einheitlichen Gesamtpreis.
Diese 3 Unterlagen bekommen Sie vor einer Selbstzahler-Behandlung
Die Praxis muss Sie vor Beginn schriftlich über die voraussichtlichen Kosten informieren, sobald sie weiß, dass die Kasse nicht alles zahlt. Schriftlich heißt Papier oder E-Mail, ein Gespräch genügt nicht. Getrennt davon muss der Arzt Sie mündlich über Risiken und Alternativen aufklären, so früh, dass Sie in Ruhe entscheiden können. Auch über die Erstattung soll er aufklären, so verlangt es die Leitlinie, die Behandlungsempfehlung der Fachgesellschaften.
- Kostenvoranschlag schriftlich, gegliedert nach Nummern, mit Punktzahl, Faktor, Sachkosten und dem Hinweis, dass die Kasse nicht zahlt.
- Aufklärungsbogen mit Risiken, Alternativen und dem Namen des Verfahrens. Von allem, was Sie unterschreiben, bekommen Sie eine Abschrift.
- Behandlungsvertrag für die Selbstzahler-Leistung, getrennt von der Kassenbehandlung, mit Datum und Unterschrift beider Seiten.
Unterschreiben Sie nichts am Tag der ersten Untersuchung. Nehmen Sie den Kostenvoranschlag mit, rufen Sie Ihre Kasse an und vergleichen Sie mit einer zweiten Praxis.
So klären Sie in 6 Schritten, wer zahlt
Wer erst behandeln lässt und dann fragt, bleibt oft auf der Rechnung sitzen.
Ultraschall und Befund
Ein Venenspezialist untersucht Ihre Beine per Ultraschall. Bei Beschwerden zahlt die Kasse das.
Notwendigkeit klären
Fragen Sie, ob die Behandlung medizinisch notwendig oder kosmetisch ist. Nur die notwendige zahlt die Kasse.
Verfahren wählen
Lassen Sie sich Stripping und Katheterverfahren mit Vor- und Nachteilen erklären.
Kasse fragen
Nennen Sie der Kasse Praxis, Verfahren und Befund. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung, ob und über welchen Vertrag sie zahlt.
Kostenvoranschlag prüfen
Bei Selbstzahlung sollten Nummern, Faktor, Sachkosten und Narkose darin stehen. Vergleichen Sie mit einer zweiten Praxis.
Unterschreiben
Erst jetzt unterschreiben Sie Behandlungsvertrag und Aufklärungsbogen und vereinbaren den Termin.
Ein offizielles Zweitmeinungsverfahren gibt es für Krampfadern nicht. Es gilt für 13 andere planbare Eingriffe, etwa an Aortenaneurysmen und an der Halsschlagader. Eine zweite Meinung dürfen Sie trotzdem einholen, denn Sie wählen Ihre Ärztin frei. Ihre Befunde bekommen Sie als Abschrift mit.
Kann sich die Kostenübernahme ändern?
Ja, wenn die Kassenärzte Laser und Radiofrequenz in ihren Leistungskatalog aufnehmen. Dann würden beide zur Kassenleistung. Bisher stehen sie dort nicht, und auch in der Liste der Operationen, die seit 2024 ambulant zum Pauschalpreis abgerechnet werden, fehlen Venenoperationen. Sonderverträge dagegen können sich ändern, weil Kassen sie abschließen oder beenden. Prüfen Sie deshalb vor jedem Termin die Seite Ihrer Kasse. Eine Praxis, die mit Kassenleistung wirbt, sollte den Vertrag nennen können, über den sie abrechnet.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse eine Krampfadern-OP?
Ja, die gesetzliche Krankenkasse zahlt eine Krampfadern-OP mit Stripping, wenn sie medizinisch notwendig ist, etwa bei Beschwerden, Schwellung, Hautveränderungen oder Komplikationen. Laser und Radiofrequenz sind ambulant keine Kassenleistung. Einzelne Kassen zahlen sie über Sonderverträge mit ausgewählten Praxen.
Was kostet eine Krampfadern-Behandlung mit Laser oder Radiofrequenz als Selbstzahler?
Ein einheitlicher Preis für Laser oder Radiofrequenz als Selbstzahler existiert nicht. Der Medizinische Dienst nannte 2017 für Laser einen Richtwert von 1.350 Euro. Das ärztliche Honorar für die Radiofrequenz an einem Bein beträgt in einer Beispielrechnung 504,25 Euro, dazu kommen Katheter, Betäubung und Nachsorge.
Wie hoch ist die Zuzahlung bei einer Krampfadern-OP im Krankenhaus?
Bei einer Krampfadern-OP im Krankenhaus zahlen Versicherte ab 18 Jahren 10 Euro je Kalendertag, höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr, ab dem 1. Januar 2027 sind es 15 Euro je Tag. Für Kompressionsstrümpfe danach fallen 10 Prozent des Preises an, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, ab 2027 mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro.
Ist die Schaumverödung der Hauptvene unter Ultraschall eine Kassenleistung?
Nein, die Schaumverödung der Hauptvene unter Ultraschall lässt sich nach einer Auskunft der Kassenärztlichen Bundesvereinigung von 2015 nicht über die Kassen-Abrechnung berechnen. Auch Seitenäste wurden damals mit einer Begründung ausgeschlossen. Die Fachverbände der Phlebologie empfehlen, sie als Selbstzahler-Leistung abzurechnen. Für die Verödung nennt die Gebührenordnung je Sitzung die Nummer 764 mit 25,47 Euro im Regelsatz.
Muss der Arzt mich vor einer Krampfadern-Behandlung, die ich selbst zahle, über die Kosten informieren?
Ja, die Praxis muss Sie vor Beginn einer Krampfadern-Behandlung schriftlich über die voraussichtlichen Kosten informieren, sobald erkennbar ist, dass die Kasse nicht alles zahlt. Zusätzlich muss der Arzt mündlich über Risiken und Alternativen aufklären und Ihnen Abschriften der unterschriebenen Unterlagen geben.
