Was kostet eine Venenuntersuchung mit Ultraschall?
Bei Beschwerden zahlen Sie nichts, die Kasse bezahlt die Untersuchung. Ohne Beschwerden kostet der Duplex-Ultraschall privat 50,12 Euro. Duplex heißt: Der Ultraschall zeigt nicht nur die Vene, sondern misst auch Richtung und Tempo des Blutflusses. Mit Beratung und Gefäßstatus sind es 74,25 Euro, mit einer zweiten Körperregion 84,97 Euro.
Die Kasse vergütet der Praxis für einen Duplex-Ultraschall im dritten Quartal 2026 28,54 Euro, für den einfachen Ultraschall der Venen im Schwarz-Weiß-Bild 9,30 Euro. Privat kosten diese Untersuchungen 50,12 Euro und 26,81 Euro. Kassenpatienten zahlen davon nichts.
| Untersuchung | Wofür sie dient | Die Kasse zahlt der Praxis | Privatpreis (Nummer auf der Rechnung) |
|---|---|---|---|
| Duplex-Ultraschall der Bein- oder Armgefäße | Zeigt, ob die Venenklappen schließen und wie das Blut fließt, für Planung und Kontrolle | 28,54 Euro, höchstens zweimal im Quartal je Praxis | 50,12 Euro (Nummer 410 und 401) |
| Ultraschall der Beinvenen im Schwarz-Weiß-Bild | Bild der Venen an mindestens 8 Stellen, ohne Flussmessung | 9,30 Euro | 26,81 Euro (Nummer 410) |
| Ultraschall mit Doppler-Sonde | Erster Überblick über den Blutfluss, Druckmessung an Arterien | 11,47 Euro | 24,13 Euro (Nummer 644) |
| Venenfunktionsmessung mit Licht (Lichtreflex-Rheographie) | Pumpleistung der Wadenmuskulatur und Füllzeit der Venen | 19,75 Euro für den phlebologischen Basiskomplex, einmal im Quartal | 16,09 Euro (Nummer 634) |
Wann zahlt die Kasse die Venenuntersuchung?
Die Kasse bezahlt den Venen-Ultraschall, sobald er medizinisch begründet ist. Das ist er bei schweren Beinen oder abendlicher Schwellung, bei sichtbaren Krampfadern, bei Hautveränderungen am Unterschenkel und bei Verdacht auf eine Thrombose. Die Leitlinie, die Behandlungsempfehlung der Fachgesellschaften (Stand 2019), rät bei Beschwerden zu einem Venenspezialisten mit Ultraschall. Er soll die Grundlage jeder Entscheidung über eine Krampfaderbehandlung sein und nach einem Eingriff der Kontrolle dienen.
Abrechnen darf die Praxis den Ultraschall nur mit einer Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Für eine Kassenuntersuchung zahlen Sie nichts, auch keine Zuzahlung.
Haben Sie schwere oder geschwollene Beine, sichtbare Krampfadern, Hautveränderungen oder einen Thromboseverdacht?
Gehen Sie zu einer Praxis mit Kassenzulassung und Ultraschallgenehmigung?
Die Kasse zahlt den Ultraschall, Sie zahlen nichts.
Eine Privatpraxis stellt Ihnen die Untersuchung in Rechnung. Mit der Versichertenkarte bekommen Sie dieselbe Untersuchung bei einer Kassenpraxis ohne Kosten.
Soll der Ultraschall eine reine Schönheitsbehandlung wie die Verödung von Besenreisern vorbereiten?
Das ist eine Selbstzahler-Leistung. Die Praxis braucht Ihren schriftlichen Vertrag und nennt die Kosten vorab schriftlich.
Ein Venen-Check ohne Beschwerden ist ebenfalls eine Selbstzahler-Leistung. Der Medizinische Dienst, der Gutachterdienst der Krankenkassen, hat dazu keine Nutzenbewertung veröffentlicht.
Kontrollen zahlt die Kasse ebenfalls, wenn sie medizinisch nötig sind. Dieselbe Praxis kann den Duplex-Ultraschall höchstens zweimal im Quartal abrechnen. Nach einer Krampfaderbehandlung rät die Leitlinie zur Kontrolle per Duplex-Ultraschall. Wie ein Termin beim Gefäßchirurgen abläuft, steht im Artikel zum Ablauf beim Gefäßchirurgen.
Wann müssen Sie die Venenuntersuchung selbst zahlen?
Ein Venen-Check ohne Beschwerden und ohne auffälligen Befund gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Für die Venen gibt es kein Früherkennungsprogramm, anders als für die Bauchschlagader, die Männer ab 65 Jahren einmal per Ultraschall untersuchen lassen können. Bietet die Praxis den Check trotzdem an, ist er eine Selbstzahler-Leistung, auch Individuelle Gesundheitsleistung genannt.
Der Medizinische Dienst führt unter seinen bewerteten Selbstzahler-Leistungen keinen Ultraschall der Beinvenen ohne Beschwerden (Stand 21. September 2026). Die Leitlinie hält eine einfache Venenfunktionsmessung mit Licht als Suchtest für möglich. Eine Operation soll aber nicht allein daraus folgen.
- Venen-Check als Vorsorge, ohne Beschwerden und ohne sichtbare Veränderung an den Beinen.
- Ultraschall vor einer reinen Schönheitsbehandlung, etwa vor der Verödung von Besenreisern.
- Ultraschall während einer Laser- oder Radiofrequenzbehandlung, die Sie selbst bezahlen. Die Leitlinie zählt ihn zum Eingriff.
- Zusätzliche Kontrollen auf eigenen Wunsch, für die der Arzt keinen medizinischen Anlass sieht.
Was kostet ein privater Venen-Ultraschall im Regelsatz?
Zahlen Sie selbst, rechnet der Arzt nach der Gebührenordnung für Ärzte ab. Jede Leistung hat einen Grundbetrag, den der Arzt mit einem Faktor multipliziert. Üblich ist der Faktor 2,3, der Regelsatz. Bis 3,5 darf er gehen, wenn er das schriftlich begründet.
Für den Duplex-Ultraschall setzt er die Nummer 410 an, Ultraschall eines Organs, und den Zuschlag 401 für das Duplex-Verfahren. Als Organ gilt auch die untersuchte Körperregion mit ihren Gefäßen. Untersucht er in derselben Sitzung weitere Regionen, darf er je Region die Nummer 420 ansetzen, höchstens dreimal.
Eine Region kostet mit Beratung und Gefäßstatus 74,25 Euro, zwei Regionen kosten 84,97 Euro. Der Ultraschall allein mit Duplex-Zuschlag kostet 50,12 Euro.
| Nummer auf der Rechnung | Leistung | Punkte | Grundbetrag | Regelsatz |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Beratung | 80 | 4,66 Euro | 10,72 Euro |
| 6 | Vollständiger Gefäßstatus mit Tasten der Pulse und Betrachten der Venen | 100 | 5,83 Euro | 13,41 Euro |
| 410 | Ultraschall eines Organs, hier der Venen einer Region | 200 | 11,66 Euro | 26,81 Euro |
| 401 | Zuschlag für das Duplex-Verfahren | 400 | 23,31 Euro | 23,31 Euro, nur der Grundbetrag ist erlaubt |
| 420 | Jede weitere untersuchte Region, höchstens dreimal | 80 | 4,66 Euro | 10,72 Euro |
| Summe ohne 420 | Eine Region | 780 | 45,46 Euro | 74,25 Euro |
| Summe mit einmal 420 | Zwei Regionen | 860 | 50,12 Euro | 84,97 Euro |
Der Duplex-Zuschlag ist die Stelle, an der Rechnungen am ehesten zu hoch ausfallen. Er darf nur zum Grundbetrag berechnet werden, das sind 23,31 Euro. Steht die Nummer 401 mit 53,62 Euro auf Ihrer Rechnung, ist sie um 30,31 Euro zu hoch.
Die Praxis darf mit Ihnen einen höheren Faktor vereinbaren, aber nur schriftlich vor der Untersuchung und mit dem Hinweis, dass Ihre Versicherung möglicherweise nicht alles erstattet.
Diese 5 Regeln gelten, wenn die Praxis privat abrechnet
Eine Kassenpraxis darf gesetzlich Versicherten eine Leistung nur unter festen Bedingungen privat berechnen. Sie braucht vorher einen schriftlichen Behandlungsvertrag und Ihre schriftliche Zustimmung und muss auf die Kostenpflicht hinweisen. Sie darf Sie nicht zu einer Privatbehandlung bewegen, wenn Ihnen eine Kassenleistung zusteht.
- Die Praxis erklärt Ihnen, warum der Ultraschall in Ihrem Fall keine Kassenleistung ist.
- Sie erhalten die voraussichtlichen Kosten vorab schriftlich, auch per E-Mail.
- Sie unterschreiben vor der Untersuchung einen schriftlichen Behandlungsvertrag. Eine mündliche Zusage genügt nicht.
- Die Rechnung nennt je Leistung Datum, Nummer, Bezeichnung, untersuchtes Organ, Faktor und Betrag.
- Lehnen Sie ab, behandelt die Praxis Sie trotzdem als Kassenpatient weiter.
Was gilt für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte?
Privat Versicherte bekommen für den Venen-Ultraschall immer eine Rechnung. Ihre Versicherung erstattet sie, wenn die Untersuchung medizinisch notwendig war und der Tarif sie abdeckt. Einen Check ohne Anlass kann der Versicherer als nicht notwendig ablehnen. Die Musterbedingungen des Verbands der Privaten Krankenversicherung sehen ambulante Vorsorge nur nach gesetzlich eingeführten Programmen vor. Ob Ihr Tarif mehr zahlt, steht in Ihrem Vertrag.
Prüfen Sie die Rechnung vor dem Einreichen auf zwei Fehler: den Duplex-Zuschlag zum 2,3-fachen statt zum Grundbetrag und die fehlende Angabe des untersuchten Organs. Liegt der Faktor über 2,3, muss eine verständliche Begründung für genau diese Position dabeistehen, sonst kürzen Versicherer und Beihilfe.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse einen Ultraschall der Beinvenen bei Krampfadern?
Ja, bei Krampfadern mit Beschwerden, Schwellung oder Hautveränderungen zahlt die gesetzliche Krankenkasse den Ultraschall der Beinvenen. Die Praxis rechnet den Duplex-Ultraschall mit der Kasse ab, im dritten Quartal 2026 mit 28,54 Euro, und Sie zahlen nichts dazu. Voraussetzung ist eine Praxis mit Kassenzulassung und Ultraschallgenehmigung.
Was kostet ein Venen-Check mit Ultraschall als Selbstzahler?
Ein Venen-Check mit Duplex-Ultraschall kostet als Selbstzahler im Regelsatz 50,12 Euro für Ultraschall und Duplex-Zuschlag. Mit Beratung und Gefäßstatus sind es 74,25 Euro, mit einer zweiten Körperregion 84,97 Euro. Höhere Faktoren bis 3,5 muss der Arzt schriftlich begründen.
Darf der Duplex-Zuschlag bei einer privaten Venenuntersuchung mit dem Faktor 2,3 berechnet werden?
Nein, der Duplex-Zuschlag darf bei einer privaten Venenuntersuchung nur zum Grundbetrag von 23,31 Euro berechnet werden. So bestimmen es die allgemeinen Bestimmungen der Gebührenordnung zum Ultraschall. Steht er mit 53,62 Euro auf der Rechnung, ist er um 30,31 Euro zu hoch.
Zahlt die Krankenkasse den Ultraschall bei Verdacht auf eine Thrombose im Bein?
Ja, bei Verdacht auf eine Thrombose im Bein ist der Ultraschall eine Kassenleistung, weil ein konkreter Krankheitsverdacht die Untersuchung begründet. Die Frage nach den Kosten sollte eine Abklärung deshalb nicht verzögern.
Wie oft zahlt die Krankenkasse einen Ultraschall der Beinvenen?
Eine feste Zahl von Venen-Ultraschalluntersuchungen im Jahr existiert nicht, die Krankenkasse zahlt, so oft der Befund einen Ultraschall erfordert. Dieselbe Praxis kann den Duplex-Ultraschall höchstens zweimal im Quartal abrechnen. Nach einer Krampfaderbehandlung rät die Leitlinie ausdrücklich zur Kontrolle per Ultraschall.
