Gefäßchirurgen

Ratgeber

Kompressionsstrümpfe in der Schwangerschaft auf Rezept

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Ja, in der Schwangerschaft bekommen Sie Kompressionsstrümpfe auf Rezept, wenn sie medizinisch nötig sind. Werden sie wegen Schwangerschaftsbeschwerden verordnet, zahlen Sie nichts zu, sonst wären es 5 bis 10 Euro je Strumpf. Für beginnende Krampfadern nennt die Liste der Hilfsmittel Klasse 1, bei Schwellungen Klasse 2.

Zuzahlung wegen Schwangerschaftsbeschwerden
0 Euro
Sozialgesetzbuch V, Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln bei Schwangerschaft, Stand 22. September 2026
Zuzahlung sonst, bis Ende 2026
5 bis 10 Euro je Strumpf
Sozialgesetzbuch V, Zuzahlungen der Versicherten, Stand 22. September 2026
Rezept einlösen, spätestens nach
28 Kalendertagen
Hilfsmittel-Richtlinie, Gemeinsamer Bundesausschuss, Stand 16. Mai 2025
Hände einer schwangeren Frau auf dem Bauch an einem sonnigen Fenster.
In der Schwangerschaft kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Kompressionsstrümpfe auf Rezept verschreiben. Bild: KI generiert.

Sind Krampfadern in der Schwangerschaft häufig?

Krampfadern sind in der Schwangerschaft häufig: Bis zu 40 Prozent aller Schwangeren haben neue oder stärkere. Das steht in der Leitlinie, der Behandlungsempfehlung der Fachgesellschaften. Sie stammt von 2019 und wird gerade überarbeitet. Wer drei oder mehr Schwangerschaften hatte, ist häufiger betroffen. Die Beinvenen verändern sich aus drei Gründen: Hormone machen das Bindegewebe der Venenwand weicher, das Blutvolumen steigt, und die wachsende Gebärmutter drückt auf die Beckenvenen.

Tauchen in der Schwangerschaft Krampfadern auf, soll eine Venenspezialistin oder ein Venenspezialist sie abklären. Schwangere sollen außerdem über die Veränderungen, den Verlauf und die Risiken aufgeklärt werden. Geschwollene Beine werden aber schnell als normal abgetan. Sprechen Sie Beschwerden deshalb selbst an.

  • Strümpfe lindern die Beschwerden. Das haben Studien gezeigt.
  • Dass Strümpfe Krampfadern in der Schwangerschaft verhindern, ist nicht nachgewiesen.
  • Als Anlässe für Strümpfe nennen die Fachgesellschaften Schwellungen, Stauungsbeschwerden, Übelkeit und Schwindel in der Schwangerschaft.

Ob hinter Ihren Beschwerden Krampfadern stecken, klärt eine Untersuchung, in der Regel ein Ultraschall der Beinvenen, der den Blutfluss sichtbar macht.

Prüft die Vorsorge Ihre Beinvenen?

Nein. Die Vorsorge in der Schwangerschaft ist in einer Richtlinie der Ärzte und Krankenkassen genau geregelt, mit Untersuchungen, Ultraschall und Laborwerten. Eine Untersuchung der Beinvenen gehört nicht dazu, und Krampfadern kommen in der Liste der Befunde nicht vor. Genannt wird nur ein Blutgerinnsel bei einer früheren Geburt.

Wer wartet, bis das Thema von selbst aufkommt, wartet unter Umständen bis zur Geburt. Verordnen darf die Strümpfe jede Vertragsärztin und jeder Vertragsarzt, die sie für nötig halten: die Frauenarztpraxis, die Hausarztpraxis, eine Praxis für Venenmedizin (Phlebologie) oder Gefäßchirurgie. Für das Rezept brauchen Sie keine Überweisung zu einer Spezialistin.

Müssen Schwangere für Kompressionsstrümpfe zuzahlen?

Nein, wenn die Strümpfe wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder im Zusammenhang mit der Entbindung abgegeben werden. Das Gesetz nimmt diese Fälle von der Zuzahlung für Hilfsmittel aus. Dasselbe gilt für Arznei- und Verbandmittel und für Heilmittel wie Lymphdrainage oder Krankengymnastik, soweit sie wegen der Schwangerschaft verordnet werden.

Ohne Schwangerschaft zahlen Erwachsene für einen Kompressionsstrumpf 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Ab dem 1. Januar 2027 sind es mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro. Bei Heilmitteln sind es 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Rezept, ab 2027 plus 15 Euro. Wegen Schwangerschaftsbeschwerden entfällt das alles.

Zuzahlungen bei Kompressionsversorgung ohne und mit Schwangerschaft.
PostenOhne Schwangerschaft bis 31.12.2026Ohne Schwangerschaft ab 01.01.2027Wegen Schwangerschaftsbeschwerden
Kompressionsstrumpf, je Strumpf10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro10 Prozent, mindestens 7,50 und höchstens 15 Eurokeine Zuzahlung
Arznei- und Verbandmittel10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro10 Prozent, mindestens 7,50 und höchstens 15 Eurokeine Zuzahlung
Heilmittel, zum Beispiel Lymphdrainage10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Rezept10 Prozent der Kosten plus 15 Euro je Rezeptkeine Zuzahlung
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Welche Klasse ist in der Schwangerschaft üblich?

Strümpfe werden nach dem Druck eingeteilt, den sie am Knöchel ausüben. Für Klasse 1 nennt die Liste der Hilfsmittel, die die Kassen zahlen, geringe Krampfadern und beginnende Schwangerschaftskrampfadern mit leichtem Schwellungsrisiko zur Linderung der Beschwerden. Für Klasse 2 nennt sie unter anderem Schwangerschaftskrampfadern mit Schwellungen.

Eine feste Zuordnung von Klasse und Diagnose gibt es nicht. Ihre Ärztin wählt immer die niedrigste Klasse, die wirkt, weil Sie einen Strumpf mit weniger Druck eher tragen. Welche Länge, Strickart und Klasse passen, entscheidet der Befund.

Das Maßnehmen ist in der Schwangerschaft besonders wichtig. Das Bein soll möglichst ohne Schwellung vermessen werden, zum Beispiel morgens. Weil sich der Beinumfang über die Wochen weiter ändert, rutscht der Strumpf irgendwann oder wirft Falten. Dann stimmen die Maße nicht mehr, und es ist Zeit für neues Maßnehmen, bei Bedarf mit einem neuen Rezept.

So kommen Sie in 6 Schritten zum Strumpf

Der Weg ist derselbe wie ohne Schwangerschaft, mit zwei Besonderheiten. Die Diagnose muss den Zusammenhang mit der Schwangerschaft erkennen lassen, und die Zuzahlung entfällt. Verordnet wird auf dem normalen Rezept, auf dem auch Hilfsmittel stehen.

Vom Termin zum Strumpf in 6 Schritten
  1. Beschwerden schildern

    Nennen Sie Beschwerden, Zeitpunkt und Seite. Zuständig: Sie und die betreuende Praxis.

  2. Rezept ausstellen lassen

    Aufs Rezept gehören Diagnose, Bezeichnung des Hilfsmittels, Anzahl und alle Angaben für eine passende Auswahl. Zuständig: verordnende Praxis.

  3. Schwangerschaft auf dem Rezept erkennbar machen

    Damit die Ausnahme gilt, muss aus dem Rezept hervorgehen, dass die Versorgung wegen Schwangerschaftsbeschwerden erfolgt. Zuständig: verordnende Praxis, auf Ihren Hinweis.

  4. Sanitätshaus wählen

    Sie dürfen jedes Sanitätshaus wählen, das Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist. Zuständig: Sie.

  5. Rezept innerhalb von 28 Tagen einlösen

    Beginnt die Versorgung nicht innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung, verliert das Rezept seine Gültigkeit. Geht der Antrag in dieser Zeit bei der Kasse ein, ist die Frist gewahrt. Zuständig: Sie und das Sanitätshaus.

  6. Anprobe, Einweisung und Quittung

    Sitz prüfen, An- und Ausziehen üben, bei Bedarf eine Anziehhilfe verordnen lassen. Bei Schwangerschaftsbeschwerden fällt keine Zuzahlung an. Einen Aufpreis lassen Sie sich schriftlich geben. Zuständig: Sanitätshaus.

Die Krankenkasse darf die Versorgung genehmigen lassen und dafür den Medizinischen Dienst einschalten, den Gutachterdienst der Krankenkassen. Meist reicht das Sanitätshaus Ihr Rezept ein und wartet die Antwort ab. Fragen Sie dort, ob Ihre Kasse auf die Genehmigung verzichtet hat, dann geht es schneller.

Was gilt nach der Geburt?

Die Ausnahme gilt während der Schwangerschaft und im Zusammenhang mit der Entbindung. Für eine spätere Versorgung wegen eines chronischen Venenleidens gilt wieder die normale Zuzahlung von 5 bis 10 Euro je Strumpf, ab 1. Januar 2027 von 7,50 bis 15 Euro.

Mit der Behandlung der Krampfadern selbst raten die Fachgesellschaften in der Schwangerschaft zur Zurückhaltung. Eine Operation oder ein Eingriff sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen. Studien dazu gibt es nicht, weil Schwangere in allen Studien ausgeschlossen waren. Auch für die Verödung mit Polidocanol, einem Mittel, das in die Vene gespritzt wird, fehlen Daten aus Studien am Menschen.

Für die Planung zählt eine Zahl. Bei Frauen, die nach einer Krampfaderoperation schwanger werden, ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Krampfader wiederkommt, 2,69-fach höher als ohne Schwangerschaft. Wer eine weitere Schwangerschaft plant, bespricht deshalb den Zeitpunkt einer Behandlung in der Praxis. Auch Beschwerden, Befund und Lebensplanung gehören zur Entscheidung. Vereinbaren Sie einige Wochen nach der Geburt einen Kontrolltermin, wenn sichtbare Venen oder Beschwerden bleiben.

Klären Sie vor einer Behandlung, die Sie selbst zahlen, die Kosten schriftlich. Was die Kasse bei Krampfadern übernimmt, hängt vom Verfahren ab, mehr dazu bei den Kosten einer Krampfadern-Operation. Lassen Sie sich in der Praxis beraten, was in Ihrem Fall richtig ist.

Häufige Fragen

Bekomme ich in der Schwangerschaft Kompressionsstrümpfe auf Rezept?

Ja, wenn sie medizinisch nötig sind. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt in der Schwangerschaft auch Hilfsmittel. Verordnen darf sie jede Vertragsärztin und jeder Vertragsarzt, auch die Frauenarzt- oder Hausarztpraxis. Als Beispiele nennt die Liste der Hilfsmittel beginnende Schwangerschaftskrampfadern und Schwangerschaftskrampfadern mit Schwellungen.

Muss ich in der Schwangerschaft für Kompressionsstrümpfe zuzahlen?

Nein, wenn die Strümpfe wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder im Zusammenhang mit der Entbindung abgegeben werden. Sonst zahlen Erwachsene 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Strumpf, ab dem 1. Januar 2027 mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro.

Welche Klasse von Kompressionsstrümpfen ist in der Schwangerschaft üblich?

Meist Klasse 1 oder Klasse 2. Für beginnende Schwangerschaftskrampfadern nennt die Liste der Hilfsmittel Klasse 1, bei Schwangerschaftskrampfadern mit Schwellungen Klasse 2. Eine feste Zuordnung von Klasse und Diagnose gibt es nicht. Ihre Ärztin wählt nach dem Befund die niedrigste Klasse, die wirkt.

Verhindern Kompressionsstrümpfe Krampfadern in der Schwangerschaft?

Nein, dass Kompressionsstrümpfe Krampfadern in der Schwangerschaft verhindern, ist nicht nachgewiesen. Nachgewiesen ist, dass sie die Beschwerden lindern.

Können Krampfadern während der Schwangerschaft operiert oder verödet werden?

Nur in Ausnahmefällen. Die Fachgesellschaften raten in der Schwangerschaft zu einer Operation oder einem Eingriff an den Krampfadern nur ausnahmsweise. Studien dazu gibt es nicht, weil Schwangere in allen Studien ausgeschlossen waren. Auch für die Verödung mit Polidocanol fehlen Daten aus Studien am Menschen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 24c SGB V Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft und § 24e SGB V Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 33 SGB V Hilfsmittel, insbesondere Absatz 1 Mehrkosten, Absatz 5b Genehmigung, Absatz 6 Wahl des Leistungserbringers und Absatz 8 Zuzahlung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 61 SGB V Zuzahlungen in der bis 31. Dezember 2026 geltenden Fassung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 24. Juli 2026, Artikel 1 Nummer 23 (Neufassung § 61 SGB V), Artikel 8 Absatz 2, Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 228, ausgegeben am 29. Juli 2026,
  5. S2k-Leitlinie Diagnostik und Therapie der Varikose, AWMF-Registernummer 037-018, Stand März 2019, Kapitel 7 mit den Empfehlungen 137, 138 und 139; die Leitlinie wird derzeit überarbeitet, Deutsche Gesellschaft für Phlebologie und Lymphologie mit DGG, DGA, DDG, DGDC, BVP und ANG,
  6. S2k-Leitlinie Kompressionstherapie der Extremitäten, AWMF-Registernummer 037-005, Version 5.1 vom 16. Juli 2026, Empfehlungen 28, 31 und 34 sowie Kapitel 8.1.1, Deutsche Gesellschaft für Phlebologie und Lymphologie,
  7. Richtlinie über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Geburt (Mutterschafts-Richtlinie), Fassung vom 21. September 2023, zuletzt geändert am 16. Juli 2026, in Kraft seit 25. August 2026, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  8. Richtlinie über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Hilfsmittel-Richtlinie), zuletzt geändert am 20. Februar 2025, §§ 7 und 8, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  9. Kompressionshilfsmittel der Produktgruppe 17: Verordnung, Kompressionsklassen und Einsatzbeispiele des Hilfsmittelverzeichnisses (Rundschreiben 4/2022), Kassenärztliche Vereinigung Thüringen,
  10. Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung, Anlage 2 zum Bundesmantelvertrag, Nummer 2.16 (Muster 16 Arzneiverordnungsblatt, auch für Hilfsmittel), Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband,

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.